Steuerhinterziehung: Freiheitsstrafe über 2 Jahre auch wenn der Täter nicht vorbestraft ist und die Taten lange zurückliegen

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung ein Urteil des Landgerichts Frankfurt bestätigt, welches einen nicht vorbestraften Täter einer Umsatzsteuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 2 Monten verurteilt hat.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

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