Steuerhinterziehung: Freiheitsstrafe über 2 Jahre auch wenn der Täter nicht vorbestraft ist und die Taten lange zurückliegen
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- Erstellt am Dienstag, 16. November 2010 13:11
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung ein Urteil des Landgerichts Frankfurt bestätigt, welches einen nicht vorbestraften Täter einer Umsatzsteuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 2 Monten verurteilt hat.
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