Strafbefreiende Selbstanzeige (noch) nicht verschärft!

Im Bundestag ist das Jahressteuergesetz 2010 verabschiedet worden. Mit diesem Gesetz sollten unter anderem auch die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige geändert, d.h. verschärft, werden. So war zum Beispiel geplant, dass der Steuerhinterzieher zusätzlich eine 5%ige Strafsteuer zahlen muss. Diese Gesetzesänderungen sind nunmehr jedoch unterblieben. Es bleibt also vorerst bei den *günstigen* Regelungen.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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