Erhöhter Beratungsbedarf bei strafbefreiender Selbstanzeige aufgrund Verzögerung bei Gesetzesänderung

Nach einer Expertenanhörung im Bundestag hat der für die Neufassung zuständige Finanzausschuss beschlossen, dass weitere Beratungen über die Neufassung der strafbefreienden Selbstanzeige nötig sind. Die Expertenanhörung habe gezeigt, dass der Wortlaut der geplanten Neufassung viele Fragen bzw. mögliche Probleme aufwerfe. Der Bundestag wird daher in absehbarer Zeit noch nicht über die Gesetzesänderung beschließen können. Dieser *Schwebezustand* macht die aktuelle Beratung von Steuerpflichtigen die jetzt eine strafbefreiende Selbstanzeige abgeben möchten noch aufwendiger und anspruchsvoller.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

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