Erhöhter Beratungsbedarf bei strafbefreiender Selbstanzeige aufgrund Verzögerung bei Gesetzesänderung

Nach einer Expertenanhörung im Bundestag hat der für die Neufassung zuständige Finanzausschuss beschlossen, dass weitere Beratungen über die Neufassung der strafbefreienden Selbstanzeige nötig sind. Die Expertenanhörung habe gezeigt, dass der Wortlaut der geplanten Neufassung viele Fragen bzw. mögliche Probleme aufwerfe. Der Bundestag wird daher in absehbarer Zeit noch nicht über die Gesetzesänderung beschließen können. Dieser *Schwebezustand* macht die aktuelle Beratung von Steuerpflichtigen die jetzt eine strafbefreiende Selbstanzeige abgeben möchten noch aufwendiger und anspruchsvoller.

Expertenanhörung im Bundestag zur Änderung der strafbefreienden Selbstanzeige

In der gestrigen Expertenanhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestages hat die Mehrzahl der Experten keine grundsätzlichen Einwände gegen einen Sonderzuschlag erhoben. Allerdings bereiten den Experten die Details des geplanten Zuschlags Kopfzerbrechen.

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Schweiz: Voraussetzungen für Informationsaustausch werden gemildert

Die Schweizer Finanzverwaltung hat die Voraussetzungen für die Erteilung von steuerlichen Information an ausländische Finanzbehörden leicht abgemildert. Das bedeutet es wird für ausländische Staaten, also z.B. Deutschland, leichter, an Informationen aus der Schweiz zu gelangen.

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BGH: Kenntnis der Finanzämter bewahrt Steuerhinterzieher nicht vor Strafe

Der Bundesgerichtshof (-BGH-) hat in einem heute veröffentlichten Grundsatzurteil wieder einmal das Steuerstrafrecht *verschärft*!

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Liechtenstein & Datenklau: Keine Entschädigungszahlungen an deutsche Steuerhinterzieher!

Eine liechtensteinische Bank muss nun doch nicht für den Schaden eines deutschen Steuersünders aufkommen. Der Oberste Gerichtshof Liechtensteins in Vaduz wies in einem Musterprozess die Schadenersatzklage eines Bankkunden ab. In der ersten Instanz hatte der in Deutschland ansässige Kläger vor dem Landgericht noch Recht bekommen, nunmehr unterlag er in der zweiten Instanz.

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Bundesrat fordert 5-Prozent-Zuschlag bei Selbstanzeige

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11.02.2011 die Bundesregierung aufgefordert, einen 5%-Zuschlag bei der strafbefreiende Selbstanzeige einzuführen. Die 5% sollen auf die insgesamt hinterzogenen Steuern erhoben werden. Dauer und Höhe der hinterzogenen Steuern spielen keine Rolle. Es handelt sich um einen zusätzlichen Betrag, da die hinterzogenen Steuerbeträge bereits nach der alten Gesetzeslage mit 6% zu verzinsen sind - diese *normale* Verzinsung bleibt bestehen.

OECD: *Schwarze Liste * aktualisiert!

Im Jahr 2009 schreckte die OECD eine Vielzahl von Ländern mit der Veröffentlichung einer Liste von Steueroasen auf (*schwarzen Liste*). Die dort genannten Länder befürchteten erhebliche Nachteile für ihren Wirtschaftsstandort und änderten ihre diesbezügliche Politik. In Folge schlossen eine Vielzahl dieser Ländern, die dies vorher jahrzehntelange abgelehnt hatten, internationale Abkommen über den gegenseitigen Informationsaustausch in Steuersachen (z.B. Schweiz, Liechtenstein, Seychellen etc.).

Die OECD hat nun mit Stand 27. Januar 2011 eine Liste vorgelegt, die die zwischenzeitlichen Entwicklungen berücksichtigt:

Aktuell werden keine Länder auf der schwarzen Liste der OECD geführt.
Einzig Liberia, Montserrat, Nauru, Panama und Vanatu werden noch als Steueroasen geführt, die allerdings entsprechende Informationsaustauschabkommen bereits abgeschlossen, diese jedoch noch nicht effektiv umgesetzt haben.

Quelle: A PROGRESS REPORT ON THE JURISDICTIONS SURVEYED BY THE OECD GLOBAL FORUM IN IMPLEMENTING THE INTERNATIONALLY AGREED TAX STANDARD vom: Global Forum on Transparency and Exchange of Information

BFH: Vollstreckung ausländischer Steuerforderungen in Deutschland

Trotz entsprechender EU-Richtlinien über die Zulässigkeit der Beitreibung von Steuerfordernungen in anderen EU-Staaten, kann ein solcher Antrag eines anderen EU-Staates zurückgewiesen werden. Die Voraussetzungen für eine Zurückweisung (z.B. Verstoß gegen ordre public) sind jedoch sehr eng auszulegen.

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BFH: Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes trotz mehrjähriger Auslandstätigkeit

Der Bundesfinanzhof hat es abgelehnt ein Urteil eines Finanzgerichts aufzuheben, welches die unbeschränkte deutsche Steuerpflicht eines mehrjährig(!) in Asien tätigen Arbeitnehmers festgestellt hat. 

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GmbH-Geschäftsführer mit *Beratungs-* statt Anstellungsvertrag kann der Gewerbesteuer unterliegen

Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil angedeutet, dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der statt eines Geschäftsführeranstellungsvertrages einen *Beratervertrag* mit der GmbH abschließt, mit seinen daraus erzielten Einkünften der Gewerbesteuer unterliegen kann; mithin also selbständig tätig ist.

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Grundsatzentscheidung des BGH zur quotalen Haftung bei geschlossenen Immobilienfonds

Der Bundesgerichtshof hat heute ein Grundsatzurteil zur Haftung bei geschlossenen Immobilienfonds gefällt: Nach diesem Urteil müssen die Banken die aus der Verwertung von Sicherungsgütern erzielten Erlöse nicht auf die quotale Haftung der Gesellschafter anrechnen - es sei den, dies ist ausdrücklich vereinbart.

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BFH: Erbschaftsteuerliche Begünstigungen auch für Vererbung von Anteilen an ausländischen Kapitalgesellschaften

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Frage vorgelegt, ob die Beschränkung des § 13a Absatz 4 Nr. 3 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der im Jahr 2007 geltenden Fassung (ErbStG) gegen EU-Recht verstößt.

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FG Münster: Haftung für Steuerhinterziehungsschulden eines anderen trotz Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine Person, die Beihilfe (sogeannter *Gehilfe*) zur Steuerhinterziehung eines anderen leistet, auch dann für die hinterzogenen Steuern haftet, wenn das Strafverfahren gehen ihn (den Gehilfen)nach § 153a StPO eingestellt worden ist. Nach Ansicht des Finanzgerichts Münsters stellt die Einstellung des Strafverfahrens nach § 153a StPO kein Hinderungsgrund für die haftungsrechtliche Inanspruchnahme dar. Das Strafrecht und das Steuerrecht stünden unabhängig *nebeneinander*. Das Finanzamt sei deshalb nicht gehindert, eine Haftungsvoraussetzung zu bejahen, welche in dem strafrechtlichen Verfahren *verneint* worden ist.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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