Liechtenstein & Datenklau: Keine Entschädigungszahlungen an deutsche Steuerhinterzieher!

Eine liechtensteinische Bank muss nun doch nicht für den Schaden eines deutschen Steuersünders aufkommen. Der Oberste Gerichtshof Liechtensteins in Vaduz wies in einem Musterprozess die Schadenersatzklage eines Bankkunden ab. In der ersten Instanz hatte der in Deutschland ansässige Kläger vor dem Landgericht noch Recht bekommen, nunmehr unterlag er in der zweiten Instanz.

Der Kläger hatte argumentiert, die Bank hätte ihn früher über den *bankinternen* Diebstahl von Kontodaten unterrichten müssen. In diesem Fall hätte er rechtzeitig eine strafbefreiende Selbstanzeige erstatten können und hätte nur die fälligen Steuern nachentrichten müssen. Stattdessen wurde nach dem Ankauf der Daten durch die deutschen Steuerbehörden ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet, dass erst gegen Zahlung einer Auflage von EUR 7,5 Mio eingestellt wurde.

Eine Vielzahl ähnlicher Klage sind in Vaduz noch anhängig. Dass sich das höchste Gericht Liechtensteins auf die *Seite* der beklagten, in Liechtenstein ansässigen, Großbank stellt, dürfte wohl niemanden ernstlich überraschen...

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