BGH: Bei Steuerhinterziehung über 1 Mio. Euro im Grundsatz keine Bewährungsstrafe

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich heute in einem Revisionverfahren mit dem Strafmaß bei besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung zu befassen und dabei (erneut) klargestellt, dass bei einer Steuerhinterziehung im Umfang von mehr als 1 Mio. Euro eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nur in sehr gut begründeten Ausnahmefällen erfolgen darf.

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DBA-Schweiz: BMF informiert über Anforderungen an Auskunftsersuchen an Schweiz

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 04.01.2012 (IV B 2 - S 1301-CHE/07/10027-01 (DOK 2011/1024383)) bekannt gegeben, dass mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) der Schweizerischen Eidgenossenschaft am 15.12.2011 eine Verständigungsvereinbarung gemäß Artikel 26 Absatz 3 des DBA-Schweiz getroffen worden ist. Die Verständigungsvereinbarung regelt im Detail die Anforderungen an ein Auskunftsersuchen an die Schweiz.

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