DBA-Schweiz: BMF informiert über Anforderungen an Auskunftsersuchen an Schweiz

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 04.01.2012 (IV B 2 - S 1301-CHE/07/10027-01 (DOK 2011/1024383)) bekannt gegeben, dass mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) der Schweizerischen Eidgenossenschaft am 15.12.2011 eine Verständigungsvereinbarung gemäß Artikel 26 Absatz 3 des DBA-Schweiz getroffen worden ist. Die Verständigungsvereinbarung regelt im Detail die Anforderungen an ein Auskunftsersuchen an die Schweiz.

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