BGH: Bei Steuerhinterziehung über 1 Mio. Euro im Grundsatz keine Bewährungsstrafe
- Details
- Erstellt am Dienstag, 07. Februar 2012 10:29
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich heute in einem Revisionverfahren mit dem Strafmaß bei besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung zu befassen und dabei (erneut) klargestellt, dass bei einer Steuerhinterziehung im Umfang von mehr als 1 Mio. Euro eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nur in sehr gut begründeten Ausnahmefällen erfolgen darf.
Dem Revisionsverfahren liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Das Landgericht Augsburg hat den geständigen Angeklagten mit Urteil vom 8. April 2010 wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen – insgesamt wurden mehr als 1,1 Mio. Euro hinterzogen – zu der Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren mit Bewährung verurteilt. Dagegen wandte sich die Staatsanwaltschaft mit ihrer gegen den Strafausspruch gerichteten Revision.
Die Staatsanwaltschaft hielt die Strafzumessung aus mehreren Gründen zu Gunsten des Angeklagten für rechtsfehlerhaft und erstrebte höhere Strafen, jedenfalls aber den Wegfall der Strafaussetzung zur Bewährung.
Der BGH folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft und hat das Urteil des Landgerichts Augsburg aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts verwiesen. Nach Ansicht des BGH war das Urteil des Landgericht Augsburg deutlich zu milde.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Auskünfte über ausländische Konten verfassungsgemäß
- Keine vGA bei unklaren Einzahlungen des GmbH-Geschäftsführers
- Cum Ex erneut vor Verfassungsgericht
- NRW: Zentrale Steuerfahndungsbehörde nimmt Arbeit auf
- Internationales Steuerstrafrecht - Festschriftsbeitrag für Prof. Dr. Frotscher
- BGH: Vermögensabschöpfung auch bei verjährten Straftaten
- Hin-und-Her: BFH hält Säumniszuschläge für verfassungsgemäß
- Auslieferung aus der Schweiz wegen Steuerhinterziehung
- § 153 AO - Korrekturpflicht nach Betriebsprüfung und Steuerstrafrecht
- MOPEG – Das neue Gesellschaftsrecht der Personengesellschaft
- BFH: Persönliche Haftung des Steuerberaters für Steuerhinterziehung des Mandanten
- Informationen über Bankkonten im In- und Ausland
- Mallorca: Erbschaft- und Grunderwerbsteuer größtenteils abgeschafft
- EuGH: Kein Vorsteuerabzug beim 2. Erwerber bei Betrugskenntnis
- Das Mindeststeuergesetz