BFH zu Restschuldbefreiung und Steuerschulden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 20.03.2012 seine (schuldnerfreundliche) Rechtsprechung bestätigt, dass Steuerschulden aus Steuerhinterziehungstaten nicht als "deliktische Schulden" im Sinne des § 302 Nr. 1 InsO anzusehen sind und damit im Grundsatz nicht von einer Restschuldbefreiung ausgenommen sind.

 

Im konkreten Fall stritten sich .....

 

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Bundesgerichtshof hebt Bewährungsstrafe wegen Schmuggels in Millionenhöhe auf

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in einem Revisionsverfahren eine Bewährungsstrafe wegen Schmuggels (und Beihilfe zur Steuerhinterziehung) in Millionenhöhe aufgehoben und zur neuen Verhandlung an das Landgericht Hamburg zurück verwiesen (siehe auch unsere Mitteilung vom 18.05.2012).

 

Bei dieser Gelegenheit hat der Bundesgerichtshof (erneut) darauf hingewiesen, dass auch beim Schmuggel die Rechtsprechung der BGH zur Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu beachten ist. Das heisst, dass bei derartigen Schadenshöhen eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nur unter ganz besonderen Voraussetzungen möglich ist und eher die Ausnahme darstellt.

Bundesgerichtshof zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einer Pressemitteilung vom 16.05.2012 darauf hingewiesen, dass er am 22.05.2012 über eine Revision entscheiden wird, bei welcher (wieder einmal) die Frage der Strafzumessung bei Steuerstraftaten eine Rolle spielen wird.

 

Da es sich bei dem Verfahren weder um einen prominenten Angeklagten, noch um einen besonders spektakulären Fall der Steuerhinterziehung handelt, ist es bemerkenswert, dass der BGH ausdrücklich mit einer Pressemittlung auf dieses Revisionsverfahren hinweist. Die Pressemitteilung kann daher nur so verstanden werden, dass der BGH beabsichtigt, sich im Rahmen dieses Verfahrens erneut grundsätzlich zur Frage der Strafzumessung bei Steuerhinterziehung zu äußern. Im Zusammenhang mit denen in der Pressemitteilung mitgeteilten Fakten des Falls kann geschlussfolgert werden, dass der BGH wohl insbesondere an der "geringen" Höhe der von den unteren Gerichten verhängten Strafen Anstoß nimmt - diese bewegen sich trotz hoher Hinterziehungsbeträge oft im Bereich von "zwei Jahren auf Bewährung".

 

 

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Bundesfinanzhof entscheidet über Umsatzsteuer bei Ebay-Verkäufen durch Privatpersonen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem heute veröffentlichten Grundsatzurteil festgelegt, wann Privatverkäufer bei "ebay" als umsatzsteuerpflichtige Unternehmer anzusehen sind. Dies hat zur Folge, dass bei den Verkäufen zwingend Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen ist - es sei denn, es greifen Ausnahmebestimmungen des Umsatzsteuergesetzes (insbes. Kleinunternehmerregelung).

 

Privatpersonen, die im größeren Umfang, d.h. wiederholt und über einen längeren Zeitraum, Verkaufsgeschäfte bei "ebay" tätigen, sollten sich daher von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten lassen, um steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Gefahren aus dem Weg zu gehen.

 

Der Rechtsstreit geht zurück auf eine Prüfung durch die Steuerfahndung. Es kann daher erwartet werden, dass in Zukunft die Steuerfahndung im Hinblick auf dieses Urteil von "ebay" und ähnlichen Handelsplattformen die Herausgabe entsprechender Daten verlangen wird, um festzustellen, ob/welche Personen in einem "umsatzsteuerpflichtigen Umfang" Verkäufe tätigen.

 

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Beleg- und Buchnachweis bei steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung

In den letzten Jahren hat sich die Frage nach den Voraussetzungen zur Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferung gemäß § 6a UStG zu einem Dauerbrenner entwickelt. Insbesondere seit deutsche Autohändler im Nachhinein vermehrt feststellen mussten, dass ihre Verkäufe/Lieferungen an Abnehmer in Italien oder Griechenland Bestandteil von sogenannten Umsatzsteuerkarussell waren bzw. die Abnehmer ihren steuerlichen Verpflichtungen nicht nachkamen. Während in Italien und Griechenland diese Vorgäng trotz angeblicher Milliardenschäden nicht oder nur sporadisch verfolgt wurden, sahen sich die deutschen Autohändler Ermittlungen der Steuerfahndung ausgesetzt bzw. verlangten die hiesigen Finanzämter von den Autohändlern nachträglich die angeblich noch fehlende Umsatzsteuer aus den Verkäufen.

 

Problematisch an diesen Fällen war, dass lange Jahre keine gesicherte Rechtsprechung zu § 6a UStG vorlag. Besonders strittig war dabei die Frage, welche Belege- und Buchnachweise der Autohändler dem Finanzamt vorlegen muss, damit ihm die Steuerfreiheit gewährt werden kann. Nunmehr vergeht allerdings fast kein Monat, in welchem der Bundesfinanzhof nicht eine Entscheidung zu diesem Themenkreis veröffentlicht, so dass in diesem Bereich zunehmend mehr Rechtssicherheit einkehrt.

 

Die heute veröffentlichte Entscheidung des BFH datiert vom 15.2.2012, XI R 42/10. Der BFH legt dort dar....

 

 

 

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EuGH: Französische Quellensteuer auf Dividendenzahlungen an deutsche Investmentfonds europarechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Erhebung von französischer Quellensteuer auf Dividendenzahlungen französischer Gesellschaften an ausländische Investmentfonds gegen die EU-Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Nach der französischen Steuerregelung unterliegen die Dividenden, die an nicht in Frankreich ansässige Investmentfonds ausgeschüttet werden, einer Quellensteuer von 25 %, während solche Dividenden nicht besteuert werden, wenn sie an einen französischen Investmentfonds ausgeschüttet werden.

 

Zehn belgische, deutsche, spanische und US-amerikanische Investmentfonds hatten gegen diese Bestimmung vor französischen Gerichten geklagte. Ein französisches Gericht legte dem EuGH dann die entsprechende Frage zu Berurteilung vor.

 

Die betroffenen Investmentfonds können nun vom französischen Fiskus die Erstattung der einbehaltenen Quellensteuer verlangen - soweit die Antragsfristen noch laufen bzw. offen gehalten wurde.

Steuerhinterziehung und Restschuldbefreiung

Seit mehr als 10 Jahren bietet das deutsche Insolvenzrecht überschuldeten natürlichen Personen die Möglichkeit, sich im Rahmen eines besonderen Verfahrens von ihren Schulden zu befreien (Restschuldbefreiung). Während die Restschuldbefreiung im Grundsatz aktzeptiert ist, wird über die Frage, ob/welche Schulden ausnahmsweise nicht von der Restschuldbefreiung erfasst werden sollten, immer wieder gestritten. Ein Streitpunkt sind dabei insbesondere Steuerschulden, die aus Steuerhinterziehungstaten herrühren.

 

 

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Steuerabkommen zwischen Schweiz und Deutschland verfassungsgemäß?

Die Bundesregierung hat im Deutschen Bundestag auf Nachfrage mitgeteilt, dass sie das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz für verfassungsgemäß hält - anderenfalls hätte sie das Abkommen nicht unterzeichnet.

 

Die Fragesteller hatten sich auf einen Aufsatz des sehr renommierten Steuerstrafrechtlers Prof. Dr. Joecks aus dem Dezember 2011 bezogen. Prof. Dr. Joecks ist seit vielen Jahren Herausgeber und Autor eines Standardwerks zum Steuerstrafrecht. In seinem Aufsatz vom Dezember 2011 unterzog er das Abkommen mit der Schweiz einer ersten Bewertung und kam unter anderem zu dem Ergebnis, dass das Abkommen (ganz/teilweise) nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

 

 

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Bundesverfassungsgericht prüft Treaty-override-Vorschrift

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 09.05.2012 mitgeteilt, dass er mit Beschluss vom 10.01.2012  dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt hat, ob § 50d Abs. 8 EStG mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist. Es wird erwartet, dass die Entscheidung des BVerfG wegweisenden Charakter für die gesamte Gruppe dieser Missbrauchsvorschriften haben wird.

 

Bei der Vorschrift handelt es sich um eine sogenannte steuerliche Missbrauchsvorschrift. Diese soll verhindern, dass es aufgrund von Regelungen in einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu Fallgestaltungen kommt, bei welchen die Einkünfte weder vom einen, noch vom anderen Staat besteuert werden ("Keinmalbesteuerung"). In diesen Fällen soll das Besteuerungsrecht an Deutschland "zurückfallen". Diese nationale Regelung steht aber (oftmals) im Widerspruch zu den Regelungen des DBA, man spricht daher von einem "treaty override".

 

Hier ein aktueller Vortrag aus unsere Kanzlei zum Themenbereich "steuerliche Missbrauchsvorschriften im deutschen Steuerrecht" (PDF).

Vollstreckung spanischer Steuerforderungen in Deutschland möglich

Die europäischen Finanzbehörden bedienen sich zunehmend der Vollstreckungsmöglichkeiten, die durch internationale Abkommen bzw. Rechtsakte der EU geschaffen worden sind: In Deutschland werden im Rahmen dieser Abkommen die ausländischen Steuerforderungen von den deutschen Finanzämtern vollstreckt. Besonders die spanischen Steuerbehörden haben diese Möglichkeit der Vollstreckung in Deutschland für sich entdeckt - was sicherlich auch damit zusammenhängt, dass deutsche Steuerpflichtige zu einem sehr erheblichen Teil in spanische Immobilien investiert sind/waren und die spanische Finanzverwaltung begonnen hat, die jahrelangen Missstände in diesem Bereich aufzuarbeiten.

Die gegen die Vollstreckungen vor den deutschen Finanzgerichten erhobenen Klagen sind nur zu einem geringen Teil erfolgreich, zum Teil auch deshalb, weil die Bearbeitung dieser Materie besonderes Fachwissen erfordert, über welches nicht jeder Berater verfügt.

 

In zwei aktuellen Fällen hat das Finanzgericht (FG) Hamburg über Vollstreckungsersuchen spanischer Finanzämter gegen einen deutschen Geschäftsführer einer spanischen, in Palma de Mallorca ansässigen, GmbH entschieden:

 

 

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Bundesregierung: Ankauf von "Daten-CDs" trotz Steuerabkommens mit der Schweiz zulässig

Noch vor Inkraftreten des Steuerabkommens zwischen Schweiz und Deutschland zeigen sich erste Unterschiede in der Interpretation des Wortlauts des Abkommens. Während die Schweizer Regierung die Position vertritt, dass mit Abschluss des Abkommens ein Ankauf sogenannter "Daten-CDs" (CDs mit -gestohlenen- Bankdaten deutscher Kunden) nicht mehr zulässig ist, sieht das deutsche Bundesfinanzministerium diesen Punkt anders: Den deutschen Finanzämter sei nur verboten, sich "aktiv" um den Kauf solcher Daten-CDs "zu bemühen" - ein grundsätzliches Verbot des Ankaufs sieht das Abkommen also aus Sicht der Bundesregierung nicht vor.

 

 

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Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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