Steuerabkommen zwischen Deutschland und Mauritius und Tawain gebilligt

Der Finanzausschuss hat am Mittwoch zwei internationalen Steuerabkommen zugestimmt. So billigte der Ausschuss das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius geschlossene Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und Steuerverkürzung, das die Bundesregierung als Gesetzentwurf (17/9689) vorgelegt hatte. Nach Angaben der Regierung entspricht das Doppelbesteuerungsabkommen mit Mauritius im Wesentlichen dem von der OECD vorgelegten Musterabkommen.

Auch Doppelbesteuerungen im Verhältnis zu Taiwan sollen in Zukunft vermieden. werden. Dem von der Bundesregierung als Gesetzentwurf (17/9690) eingebrachten Abkommen stimmte der Finanzausschuss ebenfalls zu. „Da die Bundesrepublik Deutschland nie einen souveränen Staat auf Taiwan anerkannt hat, wurde dieses Abkommen nicht als völkerrechtlicher Vertrag abgeschlossen“, erläuterte die Bundesregierung. Das Abkommen sei vielmehr vom Leiter der Taipeh-Vertretung in Deutschland und vom Leiter des Deutschen Instituts in Taipeh unterzeichnet worden. Dies entspreche dem Verfahren, das auch andere westliche Staaten im Verhältnis zu Taiwan praktizieren würden.

 

 

[Quelle: Deutscher Bundestag, 13.06.2012, hib Nr. 292]

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