EU-Kommission plant umfassenden Angriff gegen Steuerhinterziehung und Steueroasen

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Finanznot in fast alle EU-Staaten hat die EU-Kommission mitgeteilt, dass sie einen umfassenden Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steueroasen plant. Unter anderem folgende Maßnahmen will die EU-Kommission den EU-Mitgliedsstaaten vorschlagen bzw. vorschreiben: Mindeststrafen für Steuervergehen, eine grenzübergreifende Steuer-Identifikationsnummer, eine EU-Charta für Steuerpflichtige und schärfere gemeinsame Maßnahmen gegen Steueroasen.

Grundsätzlich will die EU-Kommission auch die Verbesserung der Steuerverwaltung in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten anstoßen und länderspezifisch Unterstützung anbieten. Den Umfang der Schattenwirtschaft (*Schwarzarbeit, Schwarzumsätze* etc.) in der EU schätzt die EU-Kommission auf 2 Billionen EUR pro Jahr.

 

 

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Steuerabkommen zwischen Deutschland und Bermuda

Die Bundesregierung kommt bei ihrem Vorhaben mit möglichst vielen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abzuschließen, die auch Klausel über den Informationsaustausch enthalten, weiter vorran. Am 26.062.2012 hat die Bundesregierung ein Gesetz im Bundestag eingebracht, mit dem die Zustimmung zu dem Informationsaustausch-Abkommen vom 3. Juli 2009 mit Bermuda eingeholt werden soll.

 

Bermuda gilt sein vielen Jahren als Steueroase und Sitz von sogenannten Briefkastengesellschaften. Mit dem Abkommen über den Informationsaustausch wird Bermuda die Anforderungen der OECD gerecht.

EuGH: Ausschlussfrist bei Mehrwertsteuererstattung zulässig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21.06.2012 entschieden, dass die 6-Monats-Frist für die Stellung des Antrages auf Erstattung der Mehrwertsteuer zulässig ist.

 

Ausländische Unternehmer können sich im Inland in Rechnung gestellt und gezahlte Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen vom deutschen Finanzamt erstatten lassen. Gleiches gilt für deutsche Unternehmen, die im EU-Ausland Umsatzsteuer gezahlt haben. Die Erstattung beruht auf einer entsprechenden EU-Richtlinie, die eine Frist für die Stellung des Erstattungsantrages vorsieht, nämlich: spätestens 6 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die Steuerbeträge angefallen sind. Selbstverständlich(!) kommt es immer wieder zur verspäteten Einreichung von Anträgen bzw. zur Einreichung unvollständiger Anträge, die dann erst nach Ablauf der Frist vervollständigt werden.

 

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Umsatzsteuer: Unternehmer behält Vorsteuerabzug auch wenn der Rechnungsaussteller Unregelmäßigkeiten begangen hat

Für jeden Unternehmer ist die Möglichkeit der Erstattung der Vorsteuer aus Rechnungen die ihm gestellt werden, integraler Bestandteil seiner Geschäftstätigkeit. Kommt es beim Vorsteuerabzug zu Problemen, so kann dies die Existenz seines Betriebes bedrohen. Relativ "hifllos" ist der Unternehmer, wenn die Probleme beim Vorsteuerabzug durch Unregelmäßigkeiten auf Seiten des Rechnungsausstellers verursacht worden sind, den naturgemäß sind die dann die Einflussmöglichkeiten (=Heilungsmöglichkeiten) des Unternehmers beschränkt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun (erneut) entschieden, dass Unregelmäßigkeiten auf Seiten des Rechnungsausstellers im Grundsatz nicht dazu führen, dass der die Rechnung empfangende Unternehmer seine Vorsteuerabzugsberechtigung aus dieser Rechnung verliert!

 

 

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BGH verschärft erneut Rechtsprechung zur Steuerhinterziehung

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshof (BGH), der für sämtliche Revisionen (der "schweren" Kriminalität) aus dem Bereich der Steuerhinterziehung zuständig ist, hat erneut seine Rechtsprechung zur Steuerhinterziehung verschärft. Der BGH bezeichnet sein Urteil selbst als "Fortführung" (im Sinne einer Fortentwicklung) seiner bisherigen Rechtsprechung.

 

Nach einem heute veröffentlichten Urtei des BGH ist bei einer Steuerhinterziehung immer auch der insgesamt dadurch entstandene Hinterziehungsschaden in den Blick zu nehmen. Dies soll insbesondere gelten, wenn eine von mehreren Hinterziehungstaten als "besonders schwere Steuerhinterziehung" (EUR-50.000-Schwelle) gilt. In solch einem Fall soll bei der Bildung der Gesamtstrafe der gesamte durch den Täter verursachte Steuerschaden (zu Ungunsten des Täters) berücksichtigt werden - auch wenn die anderen Steuerhinterziehungstaten die EUR-50.000-Schwelle nicht überschreiten!

 

Durch die Zusammenrechnung der Einzeltaten werden Gesamtschadenssummen erreicht, die sehr schnell in Strafbereiche über 2 Jahre Freiheitsstrafe führen können.

 

 

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Sanierungsgewinne im Grundsatz steuerpflichtig

Für einen Sanierungsgewinn können nach Abschaffung der Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 66 EStG a.F. auf der Grundlage des v.g. BMF-Schreibens vom 27.3.2003 Steuerstundung und Steuererlass (nur) aus sachlichen Billigkeitsgründen beantragt werden.

 

Nachdem zahlreiche (Muster)Verfahren, die gegen diese neue Regelung eingeleitet wurden, kürzlich ergebnislos beendet wurden oder zu Gunsten der Finanzverwaltung entschieden worden sind, hat diese nunmehr bekräftigt, dass es bei der Neuregelung bleibt und weiterhin die BMF-Schreiben vom 27.03.2003 und 22.12.2009 volle Gültigkeit haben.

Steuerabkommen: Referendum in der Schweiz

Am Sonntag, den 17.06.2012, ist in der Schweiz eine "Gesetzesinitiative" mit ihrem Ansinnen gescheitert, dass sämtliche Staatsverträge, die "wichtige Bereiche" betreffen, zwingend einer Volksabstimmung unterwerfen werden müssen. Die Initiatoren hatten dabei insbesondere die Verträge der Schweiz mit der EU, aber auch das Steuerabkommen mit Deutschland im Blick.

 

Nicht vom Tisch ist jedoch der Plan der Initiative, ein "fakultatives" Referendum über das Steuerabkommen mit Deutschland herbeizuführen. Ein solches Referendum ist nach derzeitigem Schweizer Recht abzuhalten, wenn 50.000 Stimmberechtigte oder 8 Kantone es verlangen.

Bundesweite Razzia wegen Umsatzsteuerkarussell mit Emissionszertifikaten

Wegen des Verdachts der Umsatzsteuerhinterziehung im Rahmen eines international operierenden Umsatzsteuerkarussells wurden am 15.06.2012 in ganz Deutschland, hauptsächlich aber in Süddeutschland, Wohnung und Geschäftsräume durchsucht. Der geschätzte Schaden soll bei über EUR 140 Mio liegen.

Steuerabkommen zwischen Deutschland und Mauritius und Tawain gebilligt

Der Finanzausschuss hat am Mittwoch zwei internationalen Steuerabkommen zugestimmt. So billigte der Ausschuss das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius geschlossene Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und Steuerverkürzung, das die Bundesregierung als Gesetzentwurf (17/9689) vorgelegt hatte. Nach Angaben der Regierung entspricht das Doppelbesteuerungsabkommen mit Mauritius im Wesentlichen dem von der OECD vorgelegten Musterabkommen.

Auch Doppelbesteuerungen im Verhältnis zu Taiwan sollen in Zukunft vermieden. werden. Dem von der Bundesregierung als Gesetzentwurf (17/9690) eingebrachten Abkommen stimmte der Finanzausschuss ebenfalls zu. „Da die Bundesrepublik Deutschland nie einen souveränen Staat auf Taiwan anerkannt hat, wurde dieses Abkommen nicht als völkerrechtlicher Vertrag abgeschlossen“, erläuterte die Bundesregierung. Das Abkommen sei vielmehr vom Leiter der Taipeh-Vertretung in Deutschland und vom Leiter des Deutschen Instituts in Taipeh unterzeichnet worden. Dies entspreche dem Verfahren, das auch andere westliche Staaten im Verhältnis zu Taiwan praktizieren würden.

 

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BFH: Sanierung von privatem Wohnhaus kann steuerlich anerkannt werden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ein einem aktuell veröffentlichen Urteil festgestellt, dass die Sanierung eines selbstgenutzen Wohnhauses unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich anerkannt werden kann.

 

Es muss sich allerdings um Sanierungsmaßnahmen und nicht um "gewöhnliche" Modernisierungs- oder Instandhaltungsarbeiten handeln. Unter Sanierungsmaßnahmen versteht der BFH zum Beispiel Maßnahmen zur Beseitung konkreter Gesundheitsgefährdungen, etwa durch ein asbestgedecktes Dach (VI R 47/10),  Brand-, Hochwasser- oder ähnlich unausweichliche Schäden, beispielsweise durch den Befall eines Gebäudes mit Echtem Hausschwamm (VI R 70/10) oder wenn vom Gebäude ausgehende unzumutbare Beeinträchtigungen (Geruchsbelästigungen, VI R 21/11) behoben werden.

 

 

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EuGH-Generalanwalt: Doppelbestrafung wegen Steuervergehen im Grundsatz zulässig

Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Herr Cruz Villalón hält die doppelte Sanktionierung von steuerlichen Vergehen für keinen Verstoß gegen das in der europäischen Menschenrechts-Charata (ERMK) Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in idem). Zwar sei die doppelte Bestrafung wegen ein und derselben Tat verboten.

Nach der Auslegung der EMRK durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg stehe diese Konvention einer verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Doppelbestrafung für ein und denselben Sachverhalt entgegen und schließe daher die Einleitung eines zweiten Verfahrens – sei es verwaltungsrechtlicher oder strafrechtlicher Art – aus, wenn die erste Sanktion bereits Bestandskraft erlangt habe.

Aber......

 

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Schweiz billigt Steuerabkommen mit Deutschland

Der Schweizer Nationalrat hat am 11.06.2012 im zweiten Anlauf das sogenannte Abgeltungsgesetz beschlossen. Das Gesetz ist notwendig, um die Steuerabkommen, welche die Schweiz mit Deutschland, Großbritannien und Österreich geschlossen hat, umzusetzen. Das Gesetz kam mit sehr knapper Mehrheit zustande (88 gegn 85 Stimmen) - dies zeigt, dass auch in der Schweiz heftige Diskussionen über die Ausrichtung des Finanzplatzes Schweiz im Gange sind. Am Freitag, den 15.06.2012, wird sich entscheiden, ob es evtl. zu einem Referendum über das Gesetz kommen wird.

BFH: Gewinn aus Big-Brother-Show steuerpflichtig

Der Bundesfinanzhof hat in einem Revisonsverfahren über eine leicht kuriose Frage zu entscheiden gehabt: Ist der Hauptgewinn aus der "Big Brother Show" einkommensteuerpflichtig? Der BFH hat diese Frage bejaht!

 

Geklagt hatte der Gewinner der Show aus dem Jahre 2004/2005, der ein Preisgeld in Höhe von 1 Mio Euro erhalten hatte. Das Finanzamt erließ daraufhin einen Steuerbescheid gegen den Gewinner. Das Finanzamt war der Ansicht, dass eine "sonstige Einkunft" im Sinne des § 22 EStG vorlag.

 

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BGH: Geschäftsführer muss bei Krise der GmbH kompetenten Rat einholen, sonst haftet er persönlich

Der Bundesgerichtshof hat in einem heute veröffentlichten Revisionsurteil zu den Pflichten des Geschäftsführers und seiner möglichen persönlichen Haftung Stellung genommen:

 

In dem Verfahren wurde ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer vom Insolvenzverwalter der GmbH auf Zahlung von ca. EUR 45.000,-- verklagt, weil der GmbH-Geschäftsführer noch Zahlungen der GmbH in dieser Höhe veranlasst hatte, obwohl die GmbH bereits zahlungsunfähig war. Dem Geschäftsführer wurde weiter zu Vorwurf gemacht, dass er es versäumt habe, rechtzeitig fachkundigen Rat zur wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft insbesondere zur Prüfung der Insolvenzreife der Gesellschaft eingeholt zu haben.

 

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Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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