Sanierungsgewinne im Grundsatz steuerpflichtig

Für einen Sanierungsgewinn können nach Abschaffung der Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 66 EStG a.F. auf der Grundlage des v.g. BMF-Schreibens vom 27.3.2003 Steuerstundung und Steuererlass (nur) aus sachlichen Billigkeitsgründen beantragt werden.

 

Nachdem zahlreiche (Muster)Verfahren, die gegen diese neue Regelung eingeleitet wurden, kürzlich ergebnislos beendet wurden oder zu Gunsten der Finanzverwaltung entschieden worden sind, hat diese nunmehr bekräftigt, dass es bei der Neuregelung bleibt und weiterhin die BMF-Schreiben vom 27.03.2003 und 22.12.2009 volle Gültigkeit haben.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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