Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verwirft Beschwerde gegen Verwendung von Bankdaten-CD
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der über die Einhaltung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) wacht, hat die Beschwerde zweier deutscher Staatsangehöriger gegen die Durchsuchung ihrer Wohnung aufgrund von Erkenntnissen einer Daten-CD zurückgewiesen. Die Wohnung wurde im Jahre 2008 von der Steuerfahndung durchsucht, welche die Daten aus einer im Jahr 2006 von dem Bundesnachrichtendienst angekauften Bankdaten-CD ausgewertet hatte. Die CD enthielt Daten über Kunden einer Bank in Liechtenstein. Anhand der Auswertung bestand der Verdacht, dass die beiden Steuerpflichtigen aus dort befindlichen Kapitalanlagen Erträge erzielt hatten, welche sie nicht in ihren Steuererklärungen offen gelegt hatten. Im Jahr 2012 wurden die beiden Beschwerdeführer von dem Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen. Die Klagen gegen den Durchsuchungsbeschluß wurden allerdings von allen Gerichten, einschließlich dem Bundesverfassungsgericht, zurückgewiesen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte folgte nun in seiner Entscheidung vom 06.10.2016 in Grundzügen der Entscheidung der nationalen Gerichte: Auch wenn der Erwerb der Daten-CD rechtlich fragwürdig sei, so sei es noch vertretbar auf Basis dieser Daten eine Durchsuchung vorzunehmen, welche sodann unmittelbare Nachweise für den Tatvorwurf bringen könnten.BGH: GmbH-Geschäftsführer haftet für Sozialversicherungsbeiträge (§ 266a StGB iVm § 823 BGB) nur bei nachgewiesenem Vorsatz
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 03. Mai 2016 die Voraussetzungen für eine Haftung des GmbH-Geschäftsführer (nochmals) klargestellt. Der Leitsatz der Entscheidung lautet: "Der Sozialversicherungsträger, der den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen aus § 823 Abs. 2 BGB, § 266a Abs. 1 StGB in Anspruch nimmt, trägt für den Vorsatz des Beklagten die Darlegungs- und Beweislast auch dann, wenn die objektive Pflichtwidrigkeit des beanstandeten Verhaltens feststeht." Der BGH hat sich damit gegen die Entscheidung der Vorinstanz gestellt, welche es als ausreichend für eine Inanspruchnahme angesehen hat, dass der Geschäftsführer nicht nachweisen konnte, dass er nicht auch bedingt vorsätzlich gehandelt hat. Diese Sichtweise führte jedoch faktisch zu einer Beweislastumkehr zu Lasten des Geschäftsführers.England: Steuerberater sollen für Mandanten haften
Die derzeitige britische Regierung hat ein Konsultationspapier veröffentlicht, welches unter anderem die "Haftung" von Steuerberatern für unzulässige steuerliche Gestaltungen ihrer Mandanten vorsieht: Für den Fall, dass Steuersparmodelle von Gerichte für unzulässig verworfen werden, sollen die beratenden Steuerberater hierfür mit Geldstrafen bis zu 100% der erstrebten Steuerersparnis zur Verantwortung gezogen werden.Steuerfahndung kann von Zeitung Sammelauskunft verlangen
Die Steuerfahndung darf von einem Zeitungsverlag die Übermittlung von Personen- und Auftragsdaten zu den Auftraggebern einer bestimmten Anzeigenrubrik verlangen, wenn dies zur Ermittlung von (vermuteten) Steuerausfällen im Rotlichtmilieu erforderlich erscheint und die wirtschaftliche Bedeutung der Anzeigen für die Zeitung vernachlässigbar ist. Zu dieser Feststellung ist der Bundesfinanzhof in einem aktuell veröffentlichten Urteil gelangt (Urteil vom 12.5.2016 II R 17/14). Die Steuerfahndung hatte von einem Zeitungsverlag die Herausgabe aller Personen- und Auftragsdaten zu einer bestimmten Rubrik von Kontaktanzeigen verlangt. Die Steuerfahndung ging davon aus, dass sich hinter den Kontaktanzeigen Anbieter entgeltlicher Prostitutionsdienstleistungen verbargen. Die Steuerfahndung wollte überprüfen, ob deren Umsätze steuerlich erfasst sind. Der Zeitungsverlag weigerte sich die Auskunft zu erteilen und verwies auf die im Grundgesetz geschützte Pressefreiheit. Der BFH verwarf dieses Argument mit der Begründung, dass die Pressefreiheit nicht grenzenlos sei. Zwar umfasse die Pressefreiheit auch den Anzeigenteil einer Zeitung, jedoch komme (sexuellen) Kontaktanzeigen keine meinungsbildende Wirkung zu; daher sei dieser Bereich nicht vom Kernbereich der Pressefreiheit erfasst und könne durch ein Gesetz in verhältnismäßiger Weise eingschränkt werden.Gesetz gegen Manipulation von elektronischen Kassen beschlossen
Die Bundesregierung hat sich auf ein Gesetz gegen die Manipulation von elektronischen Kassen geeinigt. Elektronische Registrierkassen müssen über eine Sicherheitseinrichtung/Chip verfügen, welche eine Manipulation (Löschen oder Ändern von Eingaben) unmöglich machen bzw. diese Änderungen dokumentieren. Das Gesetz führt ferner eine „Kassen-Nachschau“ durch die Finanzbehörden ein. Dies soll die Finanzverwaltung in die Lage versetzen, „spontan“ vor Ort die korrekte Erfassung der Verkäufe über die Registrierkasse zu überprüfen. Verstöße gegen die korrekte Erfassung bzw. die Nutzung einer entsprechend ausgerüsteten Registrierkasse können mit Geldbußen bis zu EUR 25.000,-- belegt werden. Das Gesetz muss noch vom Bundestag beschlossen werden und soll ab dem 01.01.2020 gültig sein. Für „Altkassen“ gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2022, sofern diese bauartbedingt nicht mit einer Sicherheitseinrichtung aufgerüstet werden können. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass bereits seit 2010 erhöhte Anforderungen für elektronische Kassensysteme gelten (BMF-Schreiben vom 26. November 2010) und alte Kassensystem, die diesen Anforderungen nicht entsprechen nur noch bis 31.12.2016 genutzt werden dürfen.Weitere Beiträge...
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Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
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- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
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