Steuerordnungswidrigkeiten
Wird im Rahmen der steuerstrafrechtlichen Verteidigung auf der subjektiven Ebene ausdrücklich damit argumentiert, dass kein Vorsatz, sondern „lediglich“ Fahrlässigkeit vorgelegen habe, sind die Weichen für das anschließende Ordnungswidrigkeitenverfahren bereits gestellt, denn im Rahmen der Verteidigung wurde ja bereits ein „Geständnis“ der Steuerordnungswidrigkeit abgelegt. In Fällen jedoch, in denen sich eine gerichtliche Aufarbeitung voraussichtlich nicht vermeiden ließe und der Nachweis eines Vorsatzes durch die Steuerfahndung bzw. Staatsanwaltschaft jedenfalls als möglich erscheint, kann es sinnvoll sein, die Steuerordnungswidrigkeit in Kauf zu nehmen, statt das Risiko einer strafrechtlichen Verurteilung einzugehen. Siehe auch unsere Ausführungen zur strafbefreienden Selbstanzeige. |
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
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