Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige tritt zum 01.01.2015 in Kraft

Auf seiner letzten Sitzung in diesem Jahr, hat der Bundesrat am 19.12.2014 den Weg für das Inkrafttreten der Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige (§ 371 AO) frei gemacht. Nachdem bereits der Bundestag am 04.12.2014 der Neufassung des § 371 AO zugestimmt hatte, fehlte nur doch die Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zu Unterzeichung und zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zugeleitet; beides wird sicher noch in 2014 erfolgen.

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