Zahl der Selbstanzeigen weiterhin recht hoch

Zum 01.01.2015 hat der Gesetzgeber die Vorraussetzung der strafbefreienden Selbstanzeige verschärft (und verteuert). Dies führte dazu, dass sich im Jahr 2014 die Zahl der Selbstanzeigen gegenüber 2013 fast verdoppelt. Allgemein war erwartet worden, dass es ab dem 01.01.2015 zu einem starken Rückgang der Selbstanzeigen kommt. Entsprechende Nachfragen bei den 16 Landesfinanzministerien zeigen jedoch, dass die Zahl der Selbstanzeigen weiterhin sehr hoch ist und nur ein geringer Rückgang zu verzeichnen ist.

Unsere Kanzlei ist seit mehr als 20 Jahren auf dem Gebiet des Steuerrechts/Steuerstrafrechts tätig und mit der Thematik der strafbefreiende Selbstanzeige bestens vertraut.

Zögern Sie nicht, sich mit diesbezüglichen Fragestellungen an uns zu wenden und ein zeitnahes Beratungsgespräch zu vereinbaren. Solche Beratungen unterliegen auch dann dem Anwaltsgeheimnis und werden von uns absolut vertraulich behandelt, wenn Sie sich nicht oder nicht sofort zur Abgabe einer Selbstanzeige entschließen können!

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

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- Internationalen Steurrechts
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