Herzlich Willkommen
Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alter Militärring 10
50933 Köln
Tel.: +49 (0) 2 21/940 21 00
KORTS - Fachanwälte für Steuerrecht in Köln - Steuerstrafrecht
Seit rund 20 Jahren beraten wir unsere Mandanten als älteste deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Steuerrechts. Im Steuerrecht sind wir hoch spezialisiert. Unsere Kanzlei ist, wie die vielen Vorträge und Veröffentlichungen zeigen, immer nah an den aktuellen Themen des Steuerrechts. Steuerrecht ist vielfältig verwoben mit den Gebieten des Wirtschaftsrechts.
Daher war es unsere konsequente Entscheidung, die Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, die der Unternehmer untrennbar mit den steuerrechtlichen Themen verbindet. Unsere Kompetenz erstreckt sich aus diesem Grund auf alle Gebiete des nationalen wie des internationalen Steuerrechts. Im Einzelnen verweisen wir auf die Darstellung unseres Beratungsprofils.
Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über mehrjährige praktische Erfahrung und sind als „Fachanwalt für Steuerrecht“/“Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ qualifiziert. Für ihre Tätigkeit im Steuerstrafrecht haben unsere Rechtsanwälte zusätzliche Fortbildungen zum „Steuerstrafverteidiger“ absolviert. Weitere internationale akademische Abschlüsse wie zum Master of Business Administration (MBA), Master of International Taxation (M.I.Tax) oder zum Master of Laws (LL.M.) befähigen unsere Rechtsanwälte zur Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate. Das Wichtigste ist für Sie, dass wir persönlich für Sie da sind; keine zwischengeschalteten Associates oder Legal clerks verlangsamen den Kommunikationsweg.
Stetes Ziel und Richtschnur unserer Tätigkeit ist das Mandanteninteresse. Um dieses optimal zu erfassen, stimmen wir uns bei unserer Arbeit eng mit unseren Mandanten und deren vertrauten Beratern ab. Wir arbeiten gerne mit den Kollegen von der „Second Opinion“ bis hin zur Mandatsverantwortung zusammen.
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht:
The European Joint Stock (und Co KG) Company to the example of a Limited Company (und Co KG)
- Details
- Erstellt am Mittwoch, 31. August 2011 09:11
Author: Korts, Sebastian
ISBN-No: 3-8005-4213-7
Publication: Recht & Wirtschaft Heidelberg; www.ruw.de
Edition/Year: 1st Edition 2004
Inhaltsangabe:
Mr Sebastian Korts, Lawyer, has published the work titled “The European Joint Stock Company (und Co. KG) to the example of a Limited Company (und Co. AG)”. Using the example of a British limited company, this work deals with the most recent issue of founding joint stock companies as well as the legal and fiscal situation of joint stock companies, which are being founded in accordance with the national laws of the EU-Member States and which are operative in Germany.
The work very clearly illustrates the company founding procedure right up to the necessary formalities of a German commercial register listing by using an actual example of a Ltd. und Co. KG company founded through the lawyer’s office of the author himself. The work comments in detail on the company legal constitution of the Limited company according to British law, as well as the respective Court Ruling of the European Court of Justice.
Die Europäische Kapitalgesellschaft (& Co. KG) am Beispiel einer Ltd. (& Co. KG)
- Details
- Erstellt am Mittwoch, 31. August 2011 09:06
Verfasser: Korts, Sebastian
ISBN-Nummer: 3-8005-4213-7
Verlag: Recht & Wirtschaft Heidelberg; www.ruw.de
Auflage/Jahr: 1. Auflage 2004
Inhaltsangabe:
Herr Rechtsanwalt Sebastian Korts hat das Werk „Die Europäische Kapitalgesellschaft (& Co. KG) am Beispiel einer Limited (& Co. KG)“ veröffentlicht. Dieses Werk befasst sich am Beispiel der britischen Limited mit der brandaktuellen Frage der Gründung sowie der gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Situation von Kapitalgesellschaften, die nach dem nationalen Recht von EU- Mitgliedstaaten gegründet werden und in Deutschland tätig sind.
Es wird anhand einer real durchgeführten Ltd. & Co. KG – Gründung durch die Kanzlei des Verfassers der Gründungsvorgang bis hin zu den erforderlichen Formalien einer deutschen Registereintragung sehr anschaulich aufgezeigt. Ausführlich wird die gesellschaftsrechtliche Verfassung der Ltd. nac
The Large Joint Stock (Public Limited) Company
- Details
- Erstellt am Mittwoch, 31. August 2011 08:59
Author: Korts, Petra / Korts, Sebastian
ISBN-No: 3-8005-4247-1
Publication: Recht & Wirtschaft Heidelberg; www.ruw.de
Edition/Year: 1st Edition, 2005
Summary:
The authors Petra and Sebastian Korts have added the new publication titled “The Large Joint Stock (Public Limited) Company” to their work “The Small Joint Stock (Public Limited) Company” which highlights the aspects that need to be taken into consideration if there is any possibility or even any intention of a small joint stock (public limited) company once founded growing into a large joint stock (public limited) company or indeed into a listed joint stock (public limited) company. The work gives a detailed insight into the company legal constitution of a joint stock (public limited) company, also from the particular viewpoint of a stock market listing at home and overseas.
As well as a detailed annotated sample statute and wording suggestions on the rules of procedure of the management and supervisory boards, the work thoroughly examines the current reforms of the German and the international stock and capital market laws. In particular one of the main issues of discussion is the stricter liability provisions concerning the supervisory and management boards which were established recently under the impact of the US-American Sarbannes-Oxley Act by law and by the Supreme Court in Germany. Furthermore, the subject of employees’ participation in the supervisory board is discussed. The work is therefore indispensable to all those companies that wish to prepare for the legal form of a large joint stock (public limited) company.
Die große Aktiengesellschaft
- Details
- Erstellt am Mittwoch, 31. August 2011 08:58
Verfasser: Korts, Petra / Korts, Sebastian
ISBN-Nummer: 978-3-8005-4277-2
Verlag: Recht & Wirtschaft Frankfurt am Main; www.betriebs-berater.de
Auflage/Jahr: 2. Auflage, 2008
Inhaltsangabe:
Die „Große Aktiengesellschaft“ unterscheidet sich als Rechtsform nicht grundsätzlich von der „Kleinen Aktiengesellschaft“. Dieser praktische Leitfaden ergänzt den Heidelberger Mustervertrag der Autoren zur Kleinen Aktiengesellschaft (HMV 90, 5. Aufl. März 2008). Mit seiner Hilfe können bereits bei der Gründung der Kleinen Aktiengesellschaft die Weichen dafür gestellt werden, dass ohne komplizierte Änderungsvorgänge daraus eine Große Aktiengesellschaft, evtl. mit der Option einer Börsenzulassung, werden kann.
Der Nutzer erhält zunächst die Mustersatzung einer Großen Aktiengesellschaft. Im anschließenden Kommentar zur Satzung werden die gesetzlichen Grundlagen des Aktienrechts, des Kapitalmarktrechts und der Arbeitnehmermitbestimmung erläutert. Ein Verzeichnis mit weiterführender Literatur rundet das Buch ab.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
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News der Arge Steuerrecht
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Steueranwaltstag protestiert gegen BeA-Verbot
Im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz war vorgesehen, die Übermittlung von Schriftsätzen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu untersagen. Nachdem dieser absurde Vorschlag im Sommer nach Protesten zunächst aus dem Entwurf entfernt worden war, hat der Bundestag im Oktober überraschend eine angepasste Gesetzesfassung beschlossen, die erneut ein entsprechendes „Verbot“ enthält (§ 87a AO-Entwurf). Der Steuerrechtsausschuss des DAV hat daran bereits deutliche Kritik geübt – dem hat sich der Steueranwaltstag der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht jetzt mit einer Resolution angeschlossen und den Gesetzgeber zum Einschreiten aufgefordert.
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DAV-Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz
Der DAV begrüßt vom Grundsatz her den Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz, mit dem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert, Impulse für dauerhafte Investitionen gesetzt und das Steuerecht vereinfacht werden sollen. Aus anwaltlicher Sicht weist dieser auf vier problematische Regelungen hin.
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Umsatzsteuerermäßigung bei Wohncontainern
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.
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Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf an Ex-Ehefrau
Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.
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Grundstückswertermittlung bei zeitnahem Verkauf
Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.
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