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Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alter Militärring 10
50933 Köln

Tel.: +49 (0) 2 21/940 21 00


KORTS - Fachanwälte für Steuerrecht in Köln - Steuerstrafrecht

Seit rund 20 Jahren beraten wir unsere Mandanten als älteste deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Steuerrechts. Im Steuerrecht sind wir hoch spezialisiert. Unsere Kanzlei ist, wie die vielen Vorträge und Veröffentlichungen zeigen, immer nah an den aktuellen Themen des Steuerrechts. Steuerrecht ist vielfältig verwoben mit den Gebieten des Wirtschaftsrechts.

Daher war es unsere konsequente Entscheidung, die Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, die der Unternehmer untrennbar mit den steuerrechtlichen Themen verbindet. Unsere Kompetenz erstreckt sich aus diesem Grund auf alle Gebiete des nationalen wie des internationalen Steuerrechts. Im Einzelnen verweisen wir auf die Darstellung unseres Beratungsprofils.

 

Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über mehrjährige praktische Erfahrung und sind als „Fachanwalt für Steuerrecht“/“Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ qualifiziert. Für ihre Tätigkeit im Steuerstrafrecht haben unsere Rechtsanwälte zusätzliche Fortbildungen zum „Steuerstrafverteidiger“ absolviert. Weitere internationale akademische Abschlüsse wie zum Master of Business Administration (MBA), Master of International Taxation (M.I.Tax) oder zum Master of Laws (LL.M.) befähigen unsere Rechtsanwälte zur Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate. Das Wichtigste ist für Sie, dass wir persönlich für Sie da sind; keine zwischengeschalteten Associates oder Legal clerks verlangsamen den Kommunikationsweg.

 

Stetes Ziel und Richtschnur unserer Tätigkeit ist das Mandanteninteresse. Um dieses optimal zu erfassen, stimmen wir uns bei unserer Arbeit eng mit unseren Mandanten und deren vertrauten Beratern ab. Wir arbeiten gerne mit den Kollegen von der „Second Opinion“ bis hin zur Mandatsverantwortung zusammen.

 


 

Aktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht:

 

Tax Law Course, Lecture 11: “The law regarding fiscal offences"

Author: Korts, Sebastian
ISBN-Number:
Publisher: EUROFOUM Verlag GmbH Düsseldorf; www.euroforum-verlag.de
Edition/Year: 1/2008

Abstract:
In the eleventh section of the manager course of lectures offered by Euroforum Verlag (Düsseldorf), the author gives a basic introduction on this special domain of tax law, which in addition to the cognitions of gernal tax law accesses the general substantive criminal law as the fiscal penal and fine provisions of the German Tax Code, namely the provisions of paragraphs 369 to 412 of the German Tax Code. The latter provisions refer to a multitude of other laws. Thus, it is necessary not only to understand criminal law and criminal law proceedings. The author methodically introduces the reader to the subject and compiles a summary on the subject of the law regarding fiscal offences taking into account current jurisdiction and amendements in the law.

Steuerrecht

Verfasser: Korts, Sebastian
ISBN-Nummer:
Verlag: EUROFOUM Verlag GmbH Düsseldorf; www.euroforum-verlag.de
Auflage/Jahr: Stand 1/2008

Inhaltsangabe:
In der elften Lektion des steuerrechtlichen Manager-Lehrgangs der Euroforum Verlag GmbH „Das Steuerstrafrecht“ gibt der Autor eine grundsätzliche Einführung in das Sondergebiet des Steuerrechts, das neben den Kenntnissen des Steuerrechts auf das allgemeine materielle Strafrecht gleichermaßen zugreift wie auf die steuerlichen Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung, nämlich die Vorschriften der §§ 369 bis 412 AO. Letztere Vorschriften verweisen auf eine Vielzahl von weiteren Gesetzen, sodass nicht nur das Strafrecht und das Strafprozessrecht zu verstehen notwendig ist. Der Autor führt den Leser systematisch an die Materie heran und erarbeitet unter Einbeziehung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen einen Grundabriß über die Materie des Steuerstrafrechts.

The Mini-GmbH

Author: Korts, Sebastian
ISBN-Number:
Publisher: Recht & Wirtschaft Frankfurt am Main; www.betriebs-berater.de
Edition/Year: 1. Edition 2008

Abstract:
The boom of english Ltds´ in Germany, following the rulings of the European Court of Justice (ECJ) on the European right of establishment has, in the level of the German legislation, resulted in reflecting the comprehensive body of regulations on the establishment and the constitution of the German limited liability company (GmbH) more critically. The result of this reflection is the introduction of the Unternehmergesellschaft or UG (with limited liabilitty) through the law on the modernisation of the legislation on the limited liability company (GmbH) and on the fight against abuses (abbr. MoMiG).

The catchphrase “mini limited liability company (Mini-GmbH)” or even“One-Euro GmbH” may sound populist. However, it fundamentally meets the regulation contents of a new limited liability company (GmbH) quite accurately. With regard to the requirements of the founders of new businesses, which initially only have very little equity, a kind of entrance-level variant is created, the minimum capital of which is arbitrary between EUR 1 and 24,999. In addition to an explanation on the features of the company, the book gives a sample statute, notwithstanding the legal wording, as in most cases the legal samples may not fulfil the special requirements of company founders and thus alternatives on the legal minimum are required.

Furthermore, by means of example balance-sheets and profit-and-loss accounts over several years, the impact of the legally-mandated “compulsory saving” of the Mini-GmbH is exemplified. In addition, the work presents a proposal to “wind down” existing old limited liability companies (GmbHs) in a company – thus benefiting in a reverse direction from the introduction of the company with its arbitrary equity.

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Verfasser: Korts, Sebastian
Verlag: Recht & Wirtschaft Frankfurt am Main
Auflage/Jahr: 3. Auflage 2012
ISBN: 978-3-8005-4339-7

Inhaltsangabe:
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) scheint – allen Unkenrufen zum Trotz – in der deutschen Rechtswirklichkeit angekommen zu sein. Mit Stand 28.02.2011 waren im Handelsregister 47.605 Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) eingetragen. Zum Beginn des Jahres 2010 waren es 25.695, innerhalb eines Jahres kam es also nahezu zu einer Verdoppelung. Spitzenreiter ist dabei das Land Nordrhein-Westfalen, hier waren am 28.02.2011 mit 10.910 Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) mit Abstand die meisten.

Am 01.11.2009 gab es in Deutschland 1.051 eingetragene Kommanditgesellschaften mit einer UG als Komplementär, mit Stand 28.02.2011 waren es bereits fast dreimal so viele, nämlich 3.111. Die UG (haftungsbeschränkt) hat naturgemäß nach ihrer Einführung zunächst hauptsächlich die Registergerichte beschäftigt. Vielfältige Fragen bei Gründung, Anmeldung und Eintragung - und zwar auch im Zusammenhang mit der Verwendung des gesetzlichen Musterprotokolls - mussten gerichtlich geklärt werden und wurden geklärt. Diese und andere Erfahrungen sind in die Neuauflage dieses Werkes eingeflossen.

Bei den vorliegenden Ausführungen wird - wie bereits in der Vorauflage - nur auf die Besonderheiten der Unternehmergesellschaft eingegangen. Hinsichtlich der sonstigen Satzungsbestandteile einer „normalen“ GmbH darf auf die übrige Literatur, z.B. der Heidelberger Mustervertrag „Die GmbH“ des Autors in der ebenfalls in 2011 aktualisierten Auflage verwiesen werden.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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News der Arge Steuerrecht


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  • Im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz war vorgesehen, die Übermittlung von Schriftsätzen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu untersagen. Nachdem dieser absurde Vorschlag im Sommer nach Protesten zunächst aus dem Entwurf entfernt worden war, hat der Bundestag im Oktober überraschend eine angepasste Gesetzesfassung beschlossen, die erneut ein entsprechendes „Verbot“ enthält (§ 87a AO-Entwurf). Der Steuerrechtsausschuss des DAV hat daran bereits deutliche Kritik geübt – dem hat sich der Steueranwaltstag der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht jetzt mit einer Resolution angeschlossen und den Gesetzgeber zum Einschreiten aufgefordert.

  • Der DAV begrüßt vom Grundsatz her den Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz, mit dem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert, Impulse für dauerhafte Investitionen gesetzt und das Steuerecht vereinfacht werden sollen. Aus anwaltlicher Sicht weist dieser auf vier problematische Regelungen hin.

  • § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.

  • Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.

  • Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.