Herzlich Willkommen
Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alter Militärring 10
50933 Köln
Tel.: +49 (0) 2 21/940 21 00
KORTS - Fachanwälte für Steuerrecht in Köln - Steuerstrafrecht
Seit rund 20 Jahren beraten wir unsere Mandanten als älteste deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Steuerrechts. Im Steuerrecht sind wir hoch spezialisiert. Unsere Kanzlei ist, wie die vielen Vorträge und Veröffentlichungen zeigen, immer nah an den aktuellen Themen des Steuerrechts. Steuerrecht ist vielfältig verwoben mit den Gebieten des Wirtschaftsrechts.
Daher war es unsere konsequente Entscheidung, die Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, die der Unternehmer untrennbar mit den steuerrechtlichen Themen verbindet. Unsere Kompetenz erstreckt sich aus diesem Grund auf alle Gebiete des nationalen wie des internationalen Steuerrechts. Im Einzelnen verweisen wir auf die Darstellung unseres Beratungsprofils.
Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über mehrjährige praktische Erfahrung und sind als „Fachanwalt für Steuerrecht“/“Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ qualifiziert. Für ihre Tätigkeit im Steuerstrafrecht haben unsere Rechtsanwälte zusätzliche Fortbildungen zum „Steuerstrafverteidiger“ absolviert. Weitere internationale akademische Abschlüsse wie zum Master of Business Administration (MBA), Master of International Taxation (M.I.Tax) oder zum Master of Laws (LL.M.) befähigen unsere Rechtsanwälte zur Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate. Das Wichtigste ist für Sie, dass wir persönlich für Sie da sind; keine zwischengeschalteten Associates oder Legal clerks verlangsamen den Kommunikationsweg.
Stetes Ziel und Richtschnur unserer Tätigkeit ist das Mandanteninteresse. Um dieses optimal zu erfassen, stimmen wir uns bei unserer Arbeit eng mit unseren Mandanten und deren vertrauten Beratern ab. Wir arbeiten gerne mit den Kollegen von der „Second Opinion“ bis hin zur Mandatsverantwortung zusammen.
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht:
Praxisleitfaden Internationales Steuerrecht 2007/2008
- Details
- Erstellt am Mittwoch, 31. August 2011 08:48
Verfasser: Professor Dr. Bert Kaminski, Sebastian Korts, MBA M.I. Tax, Professor Dr. Günther Strunk und Dr. jur. Matthias Söffing
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein
ISBN-Nummer: ISBN 978-3-415-03997-1
Verlag: Richard Boorberg Verlag GmbH & Co, www.boorberg.de
Auflage/Jahr: 1. Auflage 2008
Inhaltsangabe:
Der Leitfaden vermittelt anschaulich die Grundlagen des internationalen Steuerrechts mit den neuen Entwicklungen und beinhaltet die aktualisierten und ergänzten Vorträge, die im Rahmen der Veranstaltung "Steueranwalt International" vom 26.bis 28.April 2007 in Palma de Mallorca gehalten wurden.
Praxisleitfaden "Internationales Steuerrecht" 2006/2007
- Details
- Erstellt am Mittwoch, 31. August 2011 08:44
Verfasser: RA/StB Friedhelm Jacob, Professor Dr. Bert Kaminski, RA/FAStR Sebastian Korts, MBA M.I. Tax, RA/FAStR Dr. Rolf Schwedhelm und Professor Dr. Günther Strunk
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV
ISBN-Nummer: ISBN 978-3-415-03690-1
Verlag: Richard Boorberg Verlag GmbH & Co, www.boorberg.de
Auflage/Jahr: 1. Auflage 2007
Inhaltsangabe:
Der Leitfaden vermittelt anschaulich die Grundlagen des internationalen Steuerrechts mit den neuen Entwicklungen und beinhaltet die aktualisierten und ergänzten Vorträge, die im Rahmen der Veranstaltung "Steueranwalt International" vom 27.bis 29. April 2006 in Palma de Mallorca gehalten wurden.
Cash Pooling (en)
- Details
- Erstellt am Mittwoch, 31. August 2011 08:44
Author: Sebastian Korts
ISBN-No: 978-3-8005-4278-9
Publication: Recht & Wirtschaft
Edition/Year: Second Edition, 2009
Summary:
This new publication by Mr Sebastian Korts in the series of works “Heidelberger Musterverträge (Sample Agreements)” outlines the essentials of an increasingly important form of company financing in a more understandable way. Cash pooling is a highly developed tool for optimising the liquidity situation of medium-sized to international working companies.
Over the last centuries, the US developed system of cash pooling has also increasingly established itself in many German companies. Cash pooling is based on the system of fusing all surplus liquidity in the group of companies. At the same time this liquidity is distributed to those “most needed” areas of the business. The work gives an introduction on how such a system works and describes the typical aspects of an cash-pooling agreement.
Also examined is the practice of loan agreements in the whole group of companies, which cannot be summarised under this heading. Furthermore, the author explains in detail company law issues currently being discussed as a result of the recent decisions by the German Federal Court (“Bremer Vulkan” and “upstream loan” - Judgements) and offers some advice on a legal form of agreements. The work ends with comments on tax aspects and gives a short glossary on the most important English-language terms.
This work offers the possibility of a sound introduction to the businessman or consultant dealing for the first time with such a form of financing and at the same time thoroughly describes the problem areas.
Cash Pooling
- Details
- Erstellt am Mittwoch, 31. August 2011 08:43
Verfasser: Sebastian Korts
ISBN-Nummer: 978-3-8005-4342-7
Verlag:Deutscher Fachverlag GmbH
Auflage/Jahr: 3. Auflage 2012
Inhaltsangabe:
Das Instrument des Cash Pooling hat in den letzten Jahren durch spektakuläre Wirtschafts-(straf)verfahren, Urteile des Bundesgerichtshofs und durch das zum 1. November 2008 in Kraft getretene „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG) vom 23.10.2008 eine gesteigerte Aufmerksamkeit erfahren. Die Bedeutung von Cash Pooling als Finanzierungsinstrument insbesondere bei international operierenden Konzernunternehmen ist ständig gestiegen, die Rechtsprechung musste sich in den letzten Jahren zunehmend mit cash-pool-relevanten Sachverhalten auseinandersetzen und hat die gesetzlichen Rahmenbedingungen bereits in einigen Punkten wesentlich konkretisiert. So ist es mehr und mehr möglich, auf die Vorgaben an ein „ordnungsgemäßes“ Cash-Pool-System auch im Hinblick auf die wünschenswerte Risiko- und Haftungsminimierung zu reagieren und entsprechende Gestaltungen herbeizuführen. Das Thema Cash Pooling ist aktuell wie nie zuvor.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
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News der Arge Steuerrecht
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-
Steueranwaltstag protestiert gegen BeA-Verbot
Im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz war vorgesehen, die Übermittlung von Schriftsätzen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu untersagen. Nachdem dieser absurde Vorschlag im Sommer nach Protesten zunächst aus dem Entwurf entfernt worden war, hat der Bundestag im Oktober überraschend eine angepasste Gesetzesfassung beschlossen, die erneut ein entsprechendes „Verbot“ enthält (§ 87a AO-Entwurf). Der Steuerrechtsausschuss des DAV hat daran bereits deutliche Kritik geübt – dem hat sich der Steueranwaltstag der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht jetzt mit einer Resolution angeschlossen und den Gesetzgeber zum Einschreiten aufgefordert.
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DAV-Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz
Der DAV begrüßt vom Grundsatz her den Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz, mit dem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert, Impulse für dauerhafte Investitionen gesetzt und das Steuerecht vereinfacht werden sollen. Aus anwaltlicher Sicht weist dieser auf vier problematische Regelungen hin.
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Umsatzsteuerermäßigung bei Wohncontainern
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.
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Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf an Ex-Ehefrau
Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.
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Grundstückswertermittlung bei zeitnahem Verkauf
Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.
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