Herzlich Willkommen
Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alter Militärring 10
50933 Köln
Tel.: +49 (0) 2 21/940 21 00
KORTS - Fachanwälte für Steuerrecht in Köln - Steuerstrafrecht
Seit rund 20 Jahren beraten wir unsere Mandanten als älteste deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Steuerrechts. Im Steuerrecht sind wir hoch spezialisiert. Unsere Kanzlei ist, wie die vielen Vorträge und Veröffentlichungen zeigen, immer nah an den aktuellen Themen des Steuerrechts. Steuerrecht ist vielfältig verwoben mit den Gebieten des Wirtschaftsrechts.
Daher war es unsere konsequente Entscheidung, die Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, die der Unternehmer untrennbar mit den steuerrechtlichen Themen verbindet. Unsere Kompetenz erstreckt sich aus diesem Grund auf alle Gebiete des nationalen wie des internationalen Steuerrechts. Im Einzelnen verweisen wir auf die Darstellung unseres Beratungsprofils.
Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über mehrjährige praktische Erfahrung und sind als „Fachanwalt für Steuerrecht“/“Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ qualifiziert. Für ihre Tätigkeit im Steuerstrafrecht haben unsere Rechtsanwälte zusätzliche Fortbildungen zum „Steuerstrafverteidiger“ absolviert. Weitere internationale akademische Abschlüsse wie zum Master of Business Administration (MBA), Master of International Taxation (M.I.Tax) oder zum Master of Laws (LL.M.) befähigen unsere Rechtsanwälte zur Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate. Das Wichtigste ist für Sie, dass wir persönlich für Sie da sind; keine zwischengeschalteten Associates oder Legal clerks verlangsamen den Kommunikationsweg.
Stetes Ziel und Richtschnur unserer Tätigkeit ist das Mandanteninteresse. Um dieses optimal zu erfassen, stimmen wir uns bei unserer Arbeit eng mit unseren Mandanten und deren vertrauten Beratern ab. Wir arbeiten gerne mit den Kollegen von der „Second Opinion“ bis hin zur Mandatsverantwortung zusammen.
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht:
Statue of the GmbH
- Details
- Erstellt am Mittwoch, 31. August 2011 08:42
Author: Korts, Sebastian
ISBN-Number: 978-3-8005-4290-1
Publisher: Recht & Wirtschaft Frankfurt am Main; www.betriebs-berater.de
Edition/Year: 13. Edition 2008
Abstract:
The boom in “limited liability” companies, which applied following the rulings of the European Court of Justice (ECJ) on the European right of establishment in Germany – with more than 30,000 limited companies having been set up in the country over the past few years – has resulted in the level of the German legislation in the comprehensive body of regulations reflecting increasingly more critically on the establishment and the constitution of the German limited liability company (GmbH). The result of this reflection is the “Law on the Modernisation of the Private Limited Liability Company Right and on the Fight against Abuses”, abbr. MoMiG. The law came into effect on 1st of December 2008 and, besides the introduction of the so-called company (with limited liability), includes the most comprehensive reform of the limited liability company law since the decree of the limited liability company law (GmbH) in 1892.
The limited liability company (GmbH) is the most common company entity in Germany and is frequently used to run a commercial company, as a subsidiary company in the framework of structure of company group in terms of paragraph 15 ff. of the German Stock Companies Act (AktG) or as the general partner of limited partnership with a limited liability company (GmbH & Co. KG).
Die Satzung der GmbH
- Details
- Erstellt am Mittwoch, 31. August 2011 08:41
Verfasser: Korts, Sebastian
ISBN-Nummer: 978-3-8005-4340-3
Verlag: Recht & Wirtschaft Frankfurt am Main
Auflage/Jahr: 14. Auflage, November 2011
Inhaltsangabe:
Der nach den EuGH-Urteilen zur europäischen Niederlassungsfreiheit in Deutschland einsetzende Limited-Boom - mehr als 30.000 Ltd.`s haben sich in den letzten Jahren hier etabliert – hat auf der Ebene der deutschen Gesetzgebung dazu geführt, die Regelwerke über die Gründung und die Verfassung der deutschen GmbH zunehmend kritischer zu reflektieren. Ergebnis dieser Reflektion ist, das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“, kurz MoMiG. In Kraft getreten am 01.12.2008 beinhaltet es neben der Einführung der sogenannten Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) die umfassendste Reformierung des GmbH-Rechts seit Erlass des GmbH-Gesetzes im Jahre 1892.
Die GmbH ist die gebräuchlichste Gesellschaftsform in Deutschland und wird häufig verwendet zum Betrieb eines gewerblichen Unternehmens, als Tochterunternehmen im Rahmen einer Konzernstruktur im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz (AktG) oder als Komplementärin einer GmbH & Co. KG.
Heidelberger Musterverträge zu Kapitalgesellschaften
- Details
- Erstellt am Mittwoch, 31. August 2011 08:35
Verfasser: Korts, Petra/Korts, Sebastian
ISBN-Nummer: 978-3-8005-4300-7
Verlag: Recht und Wirtschaft Heidelberg, www.ruw.de
Auflage/Jahr: 2009
Inhaltsangabe:
Der vorliegende Sammelband der Heidelberger Musterverträge zum Gesellschaftsrecht gibt einen Überblick über die relevanten gesellschaftsrechtlichen Bereiche, in denen in den letzten Monaten und Jahren z.T. gravierende Umwälzungen stattgefunden haben. Das Gesellschaftsrecht ist eine flexible Materie, denn es ist ein Instrument der Wirtschaft und unterliegt dem steigen Wandel und der Weiterentwicklung am Markt, aber auch der Rechtsprechung. Der nach den EuGH-Urteilen „Centros“, „Überseering“ und Inspire Art“ Ende der 90er/Anfang der 2000er Jahre zur europäischen Niederlassungsfreiheit in Deutschland einsetzende Limited-Boom - mehr als 30.000 Ltd.`s haben sich in den letzten Jahren hier etabliert – hat auf der Ebene der deutschen Gesetzgebung zu umfassenden Reaktionen geführt.
Die Limited ist mittlerweile durch Anerkennung der Gründungstheorie als Rechtsform auch in Deutschland angekommen. Der Einführung der Europäischen Aktiengesellschaft „SE“ im Jahre 2004 folgten in Deutschland 71 SE-Gründungen. Damit ist Deutschland im europäischen Maßstab Spitzenreiter. BGH-Rechtsprechung der letzten Jahre zur Frage der Haftung des Aufsichtsrates und der gerichtlichen Konkretisierung der Aufgaben des Aufsichtsrates ist die Arbeit von Aufsichtsräten in Deutschland komplexer und haftungsträchtiger geworden.
Klagezulassungsverfahren, Nominierungsausschuss und Compliance sind u.a. die Stichworte, mit denen jeder Aufsichtsrat sich aktuell auseinander setzen muss. Das Regelwerk über die Gründung und die Verfassung der deutschen GmbH wurde Ende des Jahres 2008 durch das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“, kurz MoMiG, so umfassend reformiert, wie seit Einführung im Jahre 1892 nicht mehr. Neben der Schaffung der sogenannten Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) sind Termen dieser Reform u.a. die Beschleunigung von Unternehmensgründungen; Erleichterungen bei der Kapitalaufbringung und bei der Übertragung von Geschäftsanteilen; die Möglichkeit der Verlegung des Verwaltungssitzes ins Ausland; die Sicherung des Cash-Pooling und die Deregulierung des Eigenkapitalersatzrechts. Doch nicht alle Probleme lassen sich mit reinem Gesellschaftsrecht lösen.
Die Verbindung mit anderen Rechtsgebieten ist richtungweisend. So ist gerade angesichts des in Deutschland bevorstehenden Wechsels der Unternehmergeneration auf die Nachfolge das Stichwort „Familiengesellschaft“ von höchster Aktualität. Erbsteuerrecht und Internationales Erbrecht sowie Internationales Erbsteuerrecht ergänzen diese Materie anspruchsvoll. Das Pooling von Familieninteressen in Haltegesellschaften kann ebenso ein Ansatz für die Unternehmensweiterführung wie die Einführung von Mitarbeiterbeteiligungsstrukturen zur Schaffung oder Erhaltung von Mitarbeiterbindungen an das Unternehmen sein.
Die Autoren der in diesem Sammelband zusammengefassten Werke Petra und Sebastian Korts sind beide Fachanwälte für Steuerrecht und Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht und bearbeiten in ihrer Kanzlei in Köln tagtäglich die unterschiedlichsten Mandate, in denen die Verknüpfung der relevanten Bereiche, die den rechtlichen Rahmen für eine erfolgreiche Unternehmensführung bildet.
Anwaltsrecht in der Praxis
- Details
- Erstellt am Mittwoch, 31. August 2011 08:29
2011-08-31Mitautorin: Korts, Petra
ISBN-Nummer: 978-3-406-59995-8
Verlag: C.H. Beck
Auflage/Jahr: 2010
Inhaltsangabe:
Rechtsanwältin Petra Korts ist Mitherausgeberin des Buches "Anwaltsrecht in der Praxis". Das Werk bietet einen Überblick zu den wichtigsten berufs- und vergütungsrechtlichen Themen der anwaltlichen Praxis. Es gibt Antworten auf die wichtigsten berufsrechtlichen Fragen mit knappen und präzisen Erläuterung und Praxis-Tipps von erfahrenen Kollegen.
Aus dem Inhalt
- Kanzlei und Zweigstelle
- Kanzleikauf und Kanzleieintritt
- Berufliche Zusammenarbeit
- Mandatsannahme und -beendigung
- die wichtigsten gebührenrechtlichen Fragestellungen
- Vergütungsvereinbarungen
- Fachanwaltschaften
- Rechtsanwälte mit Zweitberuf/Syndikusanwälte
- Interessenkollision/Tätigkeitsverbote
- Altersversorgung der Rechtsanwälte
- Berufshaftpflichtversicherung
Herausgegeben von Dr. Susanne Offermann-Burckart, Rechtsanwältin, Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer.
Bearbeitet von Hans-Peter Benckendorff, Rechtsanwalt, Dr. h.c. Rembert Brieske†, Rechtsanwalt und Notar, Christian Dahns, Rechtsanwalt, Geschäftsführer der Bundesrechtsanwaltskammer, Prof. Dr. Christoph Hommerich, Soldan Institut für Anwaltsmanagement e.V., Frank Johnigk, Rechtsanwalt, Geschäftsführer der Bundesrechtsanwaltskammer, Michael Jung, Dipl.-Kaufm, Hauptgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V., Dr. Matthias Kilian, Rechtsanwalt, Edith Kindermann, Rechtsanwältin, Notarin, Fachanwältin für Familienrecht, Petra Korts, MBA, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht, Dr. Susanne Offermann-Burckart, Rechtsanwältin, Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer, Prof. Dr. Michael Quaas, M.C.L., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Medizinrecht, Richter im Senat für Anwaltssachen bei dem Bundesgerichtshof, Dr. Michael Schultz, Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
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News der Arge Steuerrecht
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-
Steueranwaltstag protestiert gegen BeA-Verbot
Im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz war vorgesehen, die Übermittlung von Schriftsätzen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu untersagen. Nachdem dieser absurde Vorschlag im Sommer nach Protesten zunächst aus dem Entwurf entfernt worden war, hat der Bundestag im Oktober überraschend eine angepasste Gesetzesfassung beschlossen, die erneut ein entsprechendes „Verbot“ enthält (§ 87a AO-Entwurf). Der Steuerrechtsausschuss des DAV hat daran bereits deutliche Kritik geübt – dem hat sich der Steueranwaltstag der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht jetzt mit einer Resolution angeschlossen und den Gesetzgeber zum Einschreiten aufgefordert.
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DAV-Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz
Der DAV begrüßt vom Grundsatz her den Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz, mit dem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert, Impulse für dauerhafte Investitionen gesetzt und das Steuerecht vereinfacht werden sollen. Aus anwaltlicher Sicht weist dieser auf vier problematische Regelungen hin.
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Umsatzsteuerermäßigung bei Wohncontainern
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.
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Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf an Ex-Ehefrau
Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.
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Grundstückswertermittlung bei zeitnahem Verkauf
Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.
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