Mallorca: Erbschaft- und Grunderwerbsteuer größtenteils abgeschafft
Die Landesregierung der Balearen-Inseln hat kürzlich die Erbschaft- und Grunderwerbsteuer massiv eingeschränkt. Großeltern, Eltern und Lebenspartner können nunmehr Vermögen an ihre (direkten) Nachkommen vererben ohne dass Erbschaftsteuer anfällt. Bei Übertragungen zwischen Geschwister oder Neffen/Nichten wird bei Immobilien (nur noch) 50% der bisher üblichen Erbschaftsteuer fällig. Gleichzeitig wurde auch die Grunderwerbsteuer eingeschränkt: Personen unter 30 Jahren und Behinderte können steuerfrei Immobilien erwerben. Bei Personen zwischen 30 und 35, kinderreiche Familien und Alleinerziehende wird die Grundsteuer um 50% gekürzt. Gerne beraten wir Sie in diesem Bereich oder vermitteln Sie an unsere spanischen Kooperationspartner.EuGH: Kein Vorsteuerabzug beim 2. Erwerber bei Betrugskenntnis
Der Europäische Gerichtshof zeigt sich weiterhin sehr hart/immer härter bei Fällen von Umsatzsteuerhinterziehung: Am 24.11.2022 (C-596/21) hat der EuGH entschieden, dass in einer Lieferkette auch der 2. (steuerehrliche) Erwerber den Vorsteuerabzug verlieren kann, wenn er wusste oder HÄTTE WISSEN MÜSSEN, dass es in der Lieferkette zu einer Umsatzsteuerhinterziehung gekommen ist. Allein dies ist schon eine sehr harte Entscheidung, hinzu kommt jedoch, dass der 2. Erwerber seinen Vorsteuerabzug in voller Höhe verliert und nicht nur in Höhe des vorangegangenen Betruges. Diese sehr harte Sichtweise des EuGH hat also enorme Auswirkungen auf den Handeln über mehrere Umsatzstufen hinweg. Da die Entscheidung noch relativ neu ist, herrscht noch Unklarheit darüber, wie sich Unternehmen in mehrstufigen Lieferketten ausreichend vor Betrügern in der Lieferkette schützen können/müssen.Das Mindeststeuergesetz
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 10. Juli 2023 den Referentenentwurf zur nationalen Umsetzung der globalen Mindeststeuer (GloBE) veröffentlicht. Im Referentenentwurf wurden jetzt weitere Maßnahmen, wie z.B. die Absenkung der Niedrigsteuergrenze des § 8 AStG auf 15 %, die Abschaffung der Gewerbesteuerpflicht von Hinzurechnungsbeträgen oder die Abschaffung der Lizenzschranke (§ 4j EStG) gezeigt. Der Referentenentwurf (RefE) enthält zur Umsetzung der sog. Mindestbesteuerungsrichtlinie (MinBestRL; Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 15. Dezember 2022) die nationalen gesetzlichen Regelungen in dem neuen Mindeststeuergesetz (MinStG).Pandora Papers - Offshore Steueroasen im Visier
Die Finanzverwaltung hat kürzlich ein sehr großes Datenpaket zu Offshore-Gesellschaften bzw. -Konten aufgekauft. Es soll sich um umgerechnet ca. 10 Millionen Textseiten handeln. Mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz hat die Finanzverwaltung Hessen begonnen, die aufgekauften Daten zu ordnen und auszuwerten. Die Daten stammen aus Daten-Lecks von 14 Offshore-Dienstleistern, die Dienstleistungen bei der Anlage und Verwaltung von Vermögen in Offshore/Steuerparadiesen anbieten. Es wird erwartet, dass auch deutsche Steuerpflichtige als Kontoinhaber entdeckt werden. Diese werden dann wohl die Herkunft und/oder Verbleib der dortigen Kontoguthaben erklären müssen. Der Fokus liegt also auf der Aufdeckung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Sanktionsverstößen. Für viele Betroffene dürfte sich empfehlen, proaktiv auf das Datenleck zu reagieren und sich von Fachanwälten für Steuerrecht über mögliche Verteidigung oder rechtlich zulässige Gestaltungen beraten zu lassen. Unsere Kanzlei berät seit über 20 Jahren auf dem Gebiet des Steuerrechts und des Steuerstrafrechts.Zinsen und Säumniszuschläge---unklare Rechtslage
Nachzahlungszinsen, Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Säumniszuschläge---der Fiskus ist nicht nur bei den Steuern, sondern auch bei den sogenannten Nebenforderungen einfallsreich. Hinsichtlich der Zinsen forderte das Gesetz bisher 6% pro Jahr und begründete dies mit den üblichen Bankzinsen. Dieser Verweis wurde jedoch ab 2007 (Bankenkrise) immer fraglicher, als die Zinsen für Geldanlagen immer weiter fielen und am Ende sogar negativ wurden. Im Jahr 2021 erklärte daher das Bundesverfassungsgericht die bisherige Zinsregelung für die Jahre ab 2014 für ungültig. Der Gesetzgeber setzt die Zinsen danach auf 1,8% pro Jahr fest (§ 238 Absatz 1a AO). Dies gilt jedoch nur Nachzahlungszinsen. Offen geblieben ist die Frage, was für die sonstigen Nebenforderungen gilt. Insbesondere bei den Säumniszuschlägen gilt weiterhin eine 6%ige Verzinsung. Ob dies rechtmäßig ist oder nicht, ist nunmehr zwischen mehreren Senaten des Bundesfinanzhof umstritten: Während der V. ,der VII. und der VIII. Senat diese hohe Verzinsung ebenfalls für fehlerhaft halten, vertreten der II. und VI. Senat die gegenteilige Auffassung. Die Finanzverwaltung folgt (natürlich) den letzteren BFH-Senaten. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob nicht der Große Senat des BFH eine Grundsatzentscheidung sprechen muss oder ob die Frage zum Bundesverfassungsgericht gelangt. Steuerpflichtige sollte sich in diesen Fragen von Fachanwälten für Steuerrecht über das richtige Vorgehen beraten lassen. P.S.: Am 12.05.2023 hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden, dass im Bereich der Umsatzsteuer die Festsetzung von Nachzahlungszinsen nicht gegen EU-Recht verstößt, allerdings kann der Antragsteller noch Beschwerde zum Bundesfinanzhof einlegen.Weitere Beiträge...
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
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