Informationen über Bankkonten im In- und Ausland

Das Finanzministerium hat kürzlich wieder mitgeteilt, mit welchen ausländischen Staaten der automatische Austausch über Finanzkonten am 30.09.2023 erfolgen wird. Dies bedeutet, dass deutsche Finanzinstitute zu ausländischen Kunden die jeweiligen Informationen an den Heimatstaat melden und im Gegenzug die ausländischen Finanzinstitute entsprechende Daten über deutsche Kunden an den deutschen Fiskus melden. Grundlage ist das Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (FKAustG). Mittlerweile nehmen über 108 Staaten (alle EU-Staaten, Schweiz, USA, UK, Türkei, Seychellen etc.) an dem Austausch teil. Die Besonderheit besteht unter anderem darin, dass es sich um einen vollständig automatisierten Datenaustausch handelt. Der deutsche Fiskus kann anhand der Daten unter anderem prüfen, ob deutsche Steuerpflichtige Kapitalvermögen im Ausland verschweigen. Etwaige Betroffene sollten sich rechtzeitig von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten lassen, wie sich eventuelle Problemlagen mit dem Finanzamt bereits im Vorfeld vermeiden lassen.

Mallorca: Erbschaft- und Grunderwerbsteuer größtenteils abgeschafft

Die Landesregierung der Balearen-Inseln hat kürzlich die Erbschaft- und Grunderwerbsteuer massiv eingeschränkt. Großeltern, Eltern und Lebenspartner können nunmehr Vermögen an ihre (direkten) Nachkommen vererben ohne dass Erbschaftsteuer anfällt. Bei Übertragungen zwischen Geschwister oder Neffen/Nichten wird bei Immobilien (nur noch) 50% der bisher üblichen Erbschaftsteuer fällig. Gleichzeitig wurde auch die Grunderwerbsteuer eingeschränkt: Personen unter 30 Jahren und Behinderte können steuerfrei Immobilien erwerben. Bei Personen zwischen 30 und 35, kinderreiche Familien und Alleinerziehende wird die Grundsteuer um 50% gekürzt. Gerne beraten wir Sie in diesem Bereich oder vermitteln Sie an unsere spanischen Kooperationspartner.

EuGH: Kein Vorsteuerabzug beim 2. Erwerber bei Betrugskenntnis

Der Europäische Gerichtshof zeigt sich weiterhin sehr hart/immer härter bei Fällen von Umsatzsteuerhinterziehung: Am 24.11.2022 (C-596/21) hat der EuGH entschieden, dass in einer Lieferkette auch der 2. (steuerehrliche) Erwerber den Vorsteuerabzug verlieren kann, wenn er wusste oder HÄTTE WISSEN MÜSSEN, dass es in der Lieferkette zu einer Umsatzsteuerhinterziehung gekommen ist. Allein dies ist schon eine sehr harte Entscheidung, hinzu kommt jedoch, dass der 2. Erwerber seinen Vorsteuerabzug in voller Höhe verliert und nicht nur in Höhe des vorangegangenen Betruges. Diese sehr harte Sichtweise des EuGH hat also enorme Auswirkungen auf den Handeln über mehrere Umsatzstufen hinweg. Da die Entscheidung noch relativ neu ist, herrscht noch Unklarheit darüber, wie sich Unternehmen in mehrstufigen Lieferketten ausreichend vor Betrügern in der Lieferkette schützen können/müssen.

Das Mindeststeuergesetz

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 10. Juli 2023 den Referentenentwurf zur nationalen Umsetzung der globalen Mindeststeuer (GloBE) veröffentlicht. Im Referentenentwurf wurden jetzt weitere Maßnahmen, wie z.B. die Absenkung der Niedrigsteuergrenze des § 8 AStG auf 15 %, die Abschaffung der Gewerbesteuerpflicht von Hinzurechnungsbeträgen oder die Abschaffung der Lizenzschranke (§ 4j EStG) gezeigt. Der Referentenentwurf (RefE) enthält zur Umsetzung der sog. Mindestbesteuerungsrichtlinie (MinBestRL; Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 15. Dezember 2022) die nationalen gesetzlichen Regelungen in dem neuen Mindeststeuergesetz (MinStG).

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Pandora Papers - Offshore Steueroasen im Visier

Die Finanzverwaltung hat kürzlich ein sehr großes Datenpaket zu Offshore-Gesellschaften bzw. -Konten aufgekauft. Es soll sich um umgerechnet ca. 10 Millionen Textseiten handeln. Mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz hat die Finanzverwaltung Hessen begonnen, die aufgekauften Daten zu ordnen und auszuwerten. Die Daten stammen aus Daten-Lecks von 14 Offshore-Dienstleistern, die Dienstleistungen bei der Anlage und Verwaltung von Vermögen in Offshore/Steuerparadiesen anbieten. Es wird erwartet, dass auch deutsche Steuerpflichtige als Kontoinhaber entdeckt werden. Diese werden dann wohl die Herkunft und/oder Verbleib der dortigen Kontoguthaben erklären müssen. Der Fokus liegt also auf der Aufdeckung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Sanktionsverstößen. Für viele Betroffene dürfte sich empfehlen, proaktiv auf das Datenleck zu reagieren und sich von Fachanwälten für Steuerrecht über mögliche Verteidigung oder rechtlich zulässige Gestaltungen beraten zu lassen. Unsere Kanzlei berät seit über 20 Jahren auf dem Gebiet des Steuerrechts und des Steuerstrafrechts.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
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