Steuerabkommen Schweiz: Vermittlungsausschuss tagt am 12.12.2012 - strafbefreiende Selbstanzeigen ab dem 13.12.2012 vorausplanen

Nach der Ablehnung des Steuerabkommens mit der Schweiz im Bundesrat hat die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen. Der Vermittlungsausschuss tagt am Mittwoch, den 12.12.2012 - dies ist auch die letzte Sitzung für dieses Jahr. Da das Steuerabkommen mit der Schweiz zum 01.01.2013 in Kraft treten soll und ein Vielzahl von detailierten Regelungen des Abkommens auf dieses Datum abgestimmt sind, müsste der Vermittlungsausschuss noch 2012 seine Zustimmung erteilen, damit das Abkommen pünktlich zum 01.01.2013 in Kraft treten kann. Kommt es somit am 12.12.2012 im Vermittlungsausschuss zu keiner Einigung, so ist das Abkommen in der vorliegenden Form definitiv "erledigt".

 

Nach der derzeitigen politischen Lage sieht es nicht so aus, als würde im Vermittlungsausschuss eine Einigung zustande kommen. Deutsche Steuerpflichtige mit nicht erklärtem Vermögen in der Schweiz sollte sich daher darauf vorbereiten, dass sie selber aktiv werden müssen, um eine Strafbefreiung zu erreichen.

 

Vor diesem Hintergrund hat sich unsere Kanzlei darauf vorbereitet, inbesondere ab dem 13.12.2012 für kurzfristige anberaumte Beratungen zum Thema strafbefreiende Selbstanzeige zur Verfügung zu stehen. Zögern Sie nicht, sich mit diesbezüglichen Fragestellungen an uns zu wenden und ein zeitnahes Beratungsgespräch zu vereinbaren.

Neue Daten-CD: Staatsanwaltschaft Bochum untersucht Stiftungen von UBS-Kunden

Laut Presseberichten überprüft die Staatsanwaltschaft Bochum derzeit eine Vielzahl von Stiftungen, die von deutschen Kunden der Schweizer UBS unterhalten werden. Die Daten zu den Stiftungen sind auf einer CD enthalten, welche Nordrhein-Westfalen vor einiger Zeit angekauft hat. Mit Hilfe der Stiftungen sollen die deutschen Kunden über 200 Mio Euro an Steuern hinterzogen haben - Angestellte der UBS sollen die Kunden dabei allerdings nicht unterstützt haben.

 

Deutsche Kunden, die von den Ermittlungen betroffen sein könnten, sollte sich umgehend von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten lassen. Solange die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt ist, kann noch eine strafbefreiende Selbstanzeige abgegeben werden. Das Risiko einer Tatentdeckung steigt natürlich mit der Dauer der Ermittlungen/Nachforschungen durch die Staatsanwaltschaft, aus diesem Grund gilt es, schnell zu handeln.

 

Solche Beratungen unterliegen auch dann dem Anwaltsgeheimnis und werden von uns absolut vertraulich behandelt, wenn sich die Betroffenen nicht oder nicht sofort zur Abgabe einer Selbstanzeige entschließen können!

Steuerabkommen mit Schweiz gescheitert! Strafbefreiende Selbstanzeige als einziger Ausweg aus der Strafbarkeit!

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Steuerabkommen mit der Schweiz seine Zustimmung verweigert - damit tritt das Abkommen nicht in Kraft!

 

Zwar könnte die Bundesregierung noch den Vermittlungsausschuss anrufen, um im Verhandlungswege doch noch eine Zustimmung der Bundesländer zu erreichen. Vor dem Hintergrund, dass jedoch bereits seit Monaten über das Abkommen diskutiert wurde und die Bundesländer erklärt haben, dass sie dem Abkommen in der jetzige Fassung nicht zustimmen werden, erscheint ein Sinneswandel der (SPD/Grün-regierten) Bundesländer extrem unwahrscheinlich - zumal nun der Wahlkampf für die Bundestagswahl im Herbst 2013 anläuft.

 

Die Steuerfahnder, die dem Abkommen mehrheitlich extrem kritisch gegenüberstanden, werden sich durch das Abstimmungsergebnis bestätig fühlen und in den folgenden Monaten sicherlich hart durchgreifen.

 

Nach dem Scheitern des Abkommens verbleibt nur noch die strafbefreiende Selbstanzeige als Ausweg aus der Strafbarkeit. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir dringend, dass sich Betroffene zeitnah über die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige durch einen Fachanwalt für Steuerrecht beraten lassen.

Solche Beratungen unterliegen auch dann dem Anwaltsgeheimnis und werden von uns selbstverständlich absolut vertraulich behandelt, wenn sich die Betroffenen nicht oder nicht sofort zur Abgabe einer Selbstanzeige entschließen können!

 

AKTUELL:

Herr RA Korts war am heutigen Tage als Fachmann zur Radio-Sendung "Tagesgespräch" auf BR2 zum Thema *Schweizer Weißgeld: Muss das Bankgeheimnis fallen?* geladen. Ein Podcast der Sendung ist auf der Seite des Bayerischen Rundfunks abrufbar/abspielbar: http://www.br-online.de/podcast/ [Stichwortsuche: Bankgeheimnis]

Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht vor dem BVerfG - JETZT noch die alte Gesetzeslage nutzen!

Das gültige Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) wird derzeit vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Obwohl der Ausgang dieser Überprüfung vollkommen offen ist, wird befürchtet, dass das gesamte bzw. wichtige Teil des ErbStG für unwirksam erklärt werden. Bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgericht werden jedoch 2 bis 3 Jahre vergehen. Allerdings ist es auch denkbar, dass der Gesetzgeber dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorgreift und das ErbStG (zu Lasten der Steuerpflichtigen) ändert. Eine solche Änderung wird wahrscheinlich jedoch nicht mehr vor den Bundestagswahlen im Herbst 2013 erfolgen. Die aufgezeigten Zeitfenster sollte man also nutzen, um auf Basis des jetzt noch gültigen Gesetzes vorteilhafte Steuergestaltungen vorzunehmen!


Hintergrund:

Bereits im Jahre 2006 hatte das Bundesverfassungsgericht die ungleiche Bewertung von verschiedenen Vermögensmassen innerhalb einer Erbschaft für verfassungswidrig gehalten. Der Gesetzgeber war vom Bundesverfassungsgericht aufgefordert worden, ein verfassungskonformes Erbschaftsteuergesetz vorzulegen.

 

Das daraufhin erlassene neue Erbschaftsteuergesetz hatte konzeptionell zunächst die Erfassung aller Vermögensgegenstände mit den Verkehrswerten, so die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes, richtig aufgegriffen. In dem Gesetz waren weiterhin Befreiungen für bestimmtes Betriebsvermögen und für das weiterhin bewohnte Eigenheim vorgesehen.

 

 

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NRW fordert Verlängerung/Abschaffung der 10jährigen Verjährungsfrist bei Schwarzgeld

Der Finanzminister von NRW hat gefordert, dass im Fall von Schwarzgeld die 10jährige Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung erst dann zu laufen beginnt, wenn die Tat entdeckt ist. Die Anregung für diese Vorgehensweise kommt aus den USA.

Faktisch würde mit solch einer Regelung die Verjährungsfrist (im Fall von Schwarzgeld) außer Kraft gesetzt und Steuerhinterzieher müssten im Falle einer Entdeckung deutlich mehr als 10 Jahre nachversteuern.

 

Gleichzeitig wurde am Wochenende bekannt, dass ab Januar 2013 NRW die "Führung" der SPD-Länder im Bundesrat von Rheinland-Pfalz übernehmen wird.

NZZ: Selbstanzeige schwierig - vorherige Beratung sehr empfehlenswert

Die Neue Züricher Zeitung (NZZ) berichtet in einem aktuellen Artikel von den Problemen deutscher Kunden bei der Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige:

Die korrekte Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige sei "knifflig" und werfe "heikle" Frage auf. Es sei daher von Vorteil für den deutschen Kunden, wenn er sich vor der Abgabe professionell beraten lasse. Die Kosten einer Beratung in der Schweiz schätzt die NZZ auf 10.000 bis zu 40.000 Schweizer Franken.

 

Hinzuweisen ist noch auf den Umstand, dass in einem deutschen Steuer-/Ermittlungsverfahren nur in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte dem Schweigerecht unterliegen und auch nur die (schriftlich/mündliche) Kommunikation mit einem deutschen Rechtsanwalt geschützt ist.

 

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, dass sich Betroffene vor/bei der Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige durch einen in Deutschland zugelassenen Fachanwalt für Steuerrecht beraten lassen.

Solche Beratungen unterliegen auch dann dem Anwaltsgeheimnis und werden von uns selbstverständlich absolut vertraulich behandelt, wenn sich die Betroffenen nicht oder nicht sofort zur Abgabe einer Selbstanzeige entschließen können!

Razzia der Steuerfahndung bei deutschen UBS-Kunden

Steuerfahndung und Polizei haben im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bochum bundesweit Durchsuchungen bei deutschen Kunden einer Schweizer Großbank vorgenommen. Nach Presseangaben handelt es sich hauptsächlich um Kunden der Bank UBS. Diese sollen mit Hilfe von Stiftungen Kapitaleinkünfte hinterzogen haben.

 

Die Steuerfahndung ist über den Ankauf von sogenannten "Steuer-CDs" auf die Vorgänge aufmerksam geworden. Laut Pressemitteilungen hatte zumindest einer der Durchsuchten geplant, noch dieses Jahr eine strafbefreiende Selbstanzeige abzugeben - hierfür ist es nun jedoch zu spät! Neben einer vollständigen Versteuerung der Einkünfte der letzten 10 Jahren (zuzüglich Hinterziehungszinsen), wird der Beschuldigte mit einer (Geld)Strafe zu rechnen haben.

 

Vor diesem Hintergrund erneuern wir unseren Ratschlag an alle potentielle Betroffenen, sich umgehend von einem Fachanwalt für Steuerrecht über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige beraten zu lassen.

 

Alle unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Steuerrecht und erfahrene Steuerstrafverteidiger, die sie zu diesen Fragestellung gerne jederzeit beraten. Diese Gespräche sind, auch wenn es nicht zur Abgabe einer Selbstanzeige kommen sollte, selbstverständlich vertraulich und unterliegen dem Anwaltsgeheimnis.

Steuerabkommen abgelehnt - Bankkonten wieder frei?

Sollte das Steuerabkommen mit der Schweiz am 23.11.2012 vom deutschen Bundesrat abgelehnt werden, so stellt sich eine weitere, praktische Frage:

 

Im Vorgriff auf das Steuerabkommen haben einige Schweizer Banken ihren Kunden den (Bar)Zugriff auf mehr als 50% ihres Bankguthabens verwehrt. Sollte das Abkommen nun abgelehnt werden, so dürfte ersteinmal "in den Sternen" stehen, ob und wann ein "verbessertes" Abkommen geschlossen wird. Sicherlich wird dies aber nicht in 2013 erfolgen, den im September 2013 ist in Deutschland Bundestagswahl und bis dahin wird sich keine Oppostionspartei finden, die der aktuellen Regierungskoalition kurz vor der Bundestagswahl noch einen außen- oder innenpolitischen Erfolg ermöglichen wird.

Es dürfte den Schweizer Banken aber wohl schwerfallen, in der Hoffnung(!) auf ein neues Steuerabkommen die Konten ihrer Mandanten weitere 12 Monate einzufrieren - auch dürfte es hierfür überhaupt keine rechtliche Grundlage mehr geben (die bisher ohnehin schon sehr zweifelhaft war).

Steuerabkommen Schweiz: Bundesrat entscheidet am 23.11.2012

Der Bundesrat entscheidet auf seiner Sitzung am 23.11.2012 über seine Zustimmung oder Ablehnung zum Steuerabkommen mit der Schweiz. Dies ergibt sich aus der Tagesordnung der Bundesratssitzung für den 23.11.2012, auf welcher die Abstimmung über das Steuerabkommen als TOP 25 aufgeführt wird.

Bundestag stimmt Steuerabkommen mit Schweiz zu - Zustimmung im Bundesrat weiter zweifelhaft

Der Bundestag hat am 26.10.2012 dem Steuerabkommen mit der Schweiz zugestimmt. Die Zustimmung erfolgte mit den Stimmen der CDU/CSU und FDP. Die Oppostionsparteien stimmten sämtlich dagegen. In der vorgehenden Debatte im Bundestag zeichnete sich ab, dass nur die Parteien der Regierungskoaltition dem Steuerabkommen zustimmen würden. Die Redner der Oppostition lehnten das Steuerabkommen (u.a. aufgrund des niedrigen Steuersatzes und der Gewährleistung der Anonymität der Steuerhinterzieher).

 

Das Steuerabkommen bedarf noch der Zustimmung durch den Bundesrat, dort verfügt die Regierungskoalition nicht über eine Mehrheit. Die Oppostition hat (nochmals) angekündigt, dass "ihre" Bundesländer dem Abkommen im Bundesrat nicht zustimmen werden und es damit zu Fall bringen werden.

Ein Termin über die Beschlussfassung im Bundesrat, wo das Steuerabkommen offiziell seit dem 02.11.2012 vorliegt, steht noch nicht fest, die nächsten regulären Sitzungen des Bundesrates finden allerdings am 23.11.2012 und am 14.12.2012 statt.

BFH erleichert steuerneutrale Übertragung im Familienkreis

Der Bundesfinanzhof hat mit heute veröffentlichten Urteil vom 02.08.2012 die steuerneutrale Übertragung von Vermögenswerten einer Personengesellschaft von Eltern auf ihre Kinder erleichtert - und ist damit gleichzeitig einer Verwaltungsanweisung der Finanzverwaltung entgegengetreten, die eine wesentlich strengere Auffassung vertrat.

 

In dem vorliegenden Fall war ein Vater alleiniger Inhaber der Gesellschaftsanteile einer GmbH & Co. KG, welcher er sämtlich (GmbH-Anteile und Kommandit-Anteile) auf seine Tochter übertrug. Gleichzeitig überführte er jedoch ein Grundstück, dass er an die KG vermietet hatte (Sonderbetriebsvermögen) auf eine andere GmbH & Co. KG.

Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass nur die Übertragung des Grundstücks steuerneutral (=zu Buchwerten) möglich gewesen sei, eine steuerneutrale Übertragung der KG-Anteile auf die Tochter seien aufgrund der "abweichenden" Übertragung des Grundstücks jedoch nicht möglich gewesen.

 

Der BFH trat dieser Auffassung entgegen, da das Einkommensteuergesetz beide Übertragungen zu Buchwerten gestatte und nicht einer Übertragung den Vorzug vor der anderen gebe.

Singapur und Deutschland beschließen verbesserten Informationsaustausch

Singapur und Deutschland haben sich darauf geeinigt, den steuerlichen Informationsaustausch an den internationalen Standard anzupassen. Das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Staaten soll entsprechend geändert werden.

 

Folgende Ergänzungen sind geplant:

  • Künftig können Informationen über sämtliche Steuerarten ausgetauscht werden. Der Informationsaustausch ist nicht mehr nur auf die Steuern vom Einkommen und vom Vermögen beschränkt.
  • Der Informationsaustausch hängt nicht mehr von der Ansässigkeit des Steuerpflichtigen in einem der Vertragsstaaten ab.
  • Der ersuchte Staat ist zur Informationsbeschaffung auch dann verpflichtet, wenn er die erbetenen Informationen selbst nicht für steuerliche Zwecke benötigt.
  • Das Bankgeheimnis stellt kein Hindernis für den Informationsaustausch dar.

Finanzamt haftet nicht für Kursverluste eines gepfändeten Wertpapierdepots - auch wenn die Pfändung unrechtmäßig war

Mit einem aktuellen Urteil hat Bundesgerichtshof den Finanzämtern eine ausserordentliche Erleichterung ihrer Zwangsvollstreckungstätigkeiten gewährt:

Finanzämter haften nicht für die Kursverluste, welche ein Wertpapierdepot erleidet, das vom Finanzamt zum Zwecke der Steuereintreibung arrestiert/gepfändet worden ist - auch wenn sich später herausstellt, dass die Steuerforderungen unberechtigt gewesen sind!

 

In dem entschiedenen Fall klagte ein Steuerpflichtiger auf Zahlung von ca. EUR 800.000 Schadensersatz. Ein bayerisches Finanzamt hatte geglaubt eine Steuerhinterziehung in Millionenhöhe aufzudecken zu haben, hatte u.a. das Wertpapierdepot des Steuerpflichtigen arrestiert und entsprechende Steuer(nachforderungs)bescheide erlassen. Aufgrund der Pfändung konnte der Steuerpflichtige das Wertpapierdepot nicht mehr "aktiv" verwalten lassen. Aus seiner Sicht trat dadurch ein Schaden in der vorgenannten Höhe ein.

5 Jahre nach der Pfändung entschied der Bundesfinanzhof, dass das Finanzamt die steuerliche Lage falsch beurteilt habe und hob die Steuerbescheide fast vollständig auf.

BGH: Steuerhinterziehung durch falsche Angaben gegenüber Finanzamt hinsichtlich Vermögensverhältnisse

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung bestätigt, dass Steuerhinterziehung nicht nur durch Abgabe falscher/unvollständiger etc. Steuererklärungen (Festsetzungsverfahren) möglich ist, sondern durch die falsche Darstellung der Vermögensverhältnisse im Beitreibungsverfahren! Mit dem Begriff Beitreibungsverfahren wird das "Zwangsvollstreckungsverfahren" des Finanzamtes zur Beitreibung noch offener Steuerschulden bezeichnet.

 

Der BGH argumentiert, dass steuerlich erhebliche Tatsachen im Sinne des § 370 Abs. 1 AO auch Umstände sein können, die für die Entscheidung des Finanzamts, ob und welche Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden sollen, von Bedeutung sind. Wer sich also gegenüber dem Finanzamt bewußt wahrheitswidrig als vermögenslos darstellt, der macht gegenüber dem Finanzamt falsche Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen.

 

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BFH hält neues Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz für verfassungswidrig und legt es dem Bundesverfassungsgericht vor!

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält das im Jahr 2009 neu gefasste Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) für verfassungswidrig und hat daher am 27.09.2012 das Bundesverfassungsgericht angerufen.

 

Der BFH hält zwar nicht alle Teile des neue ErbStG für verfassungswidrig, jedoch hat er erheblichen Bedenken gegen zwei Kernvorschriften des neuen Gesetzes: § 13a und § 13b ErbStG. Diese beiden Vorschriften legen fest, das bestimmte ("betriebliche") Vermögensteile unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer verschont bleiben ("Verschonungsregelung"). Nach Ansicht des BFH sind die vom Gesetzgeber vorgesehenen Voraussetzungen jedoch nicht präzise genug gefasst worden. Mit halbwegs einfachen Gestaltungsmodellen kann daher erreicht werden, dass große Teilen des übertragenen Vermögens von der Steuer verschont werden. Nach Ansicht des BFH ist die Verschonung nicht die Ausnahme, sondern die Regel (geworden).

 

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EU-Kommission verklagt Deutschland wegen diskriminierender Erbschaftsteuerbestimmung

Die EU-Kommission hat vor dem EuGH Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen einer diskriminierenden Bestimmung im deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbSchStG) erhoben.

 

Nach § 16 ErbSchStG wird im Inland Ansässigen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer je nach Verwandtschaftsgrad ein Freibetrag von bis zu 500 000 EUR gewährt, wogegen der Freibetrag nur 2000 EUR beträgt, wenn weder der Erblasser noch der Erbe ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Eine solche Bestimmung könnte im Ausland lebende Personen davon abhalten, in Deutschland in Immobilien zu investieren. Nach Auffassung der Kommission ist diese Bestimmung diskriminierend und stellt eine ungerechtfertigte Beschränkung des in den Verträgen verankerten freien Kapitalverkehrs dar.

Bundesrechnungshof kritisiert massiven Umsatzsteuerbetrug

Der Bundesrechnungshof hat zusammen mit den Rechnungshöfen der Niederlande und Belgiens einen Bericht über den Umsatzsteuerbetrug bei grenzüberschreitendem Handeln veröffentlicht. In dem Bericht beklagen die Rechnungshöfe, dass innerhalb der EU durch Umsatzsteuerbetrug nach wie vor massive Steuerausfälle (mehrere Milliarden Euro im Jahr) zu verzeichnen sind.

 

Nach Ansicht der Rechnungshöfe müssen die Finanzverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten ihre Kontrollmöglichkeiten im Umsatzsteuerbereich noch stärker ausbauen. Ein Schwerpunkt sollte dabei auf dem EU-weiten Austausch von Informationen liegen - nur so könne der grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrug effektiv bekämpft werden.

15 Mio. Euro Umsatzsteuerhinterziehung - BGH hebt Urteil als zu milde auf

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahre und 10 Monate wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer in Höhe von über 15 Mio. Euro als zu milde aufgehoben.

 

Das Urteil war vom Landgericht Frankfurt im Zusammenhang mit sogenannten Filmfonds ergangen. Der damalige Finanzvorstand des Unternehmens hatte (wohl aufgrund wirtschaftlicher Probleme der Firmengruppe) für das Jahr 2000 keine Umsatzsteuerjahreserklärung abgegeben. Erst im Jahr 2005 wurde die Umsatzsteuerjahreserklärung für das Jahr 2000 abgegeben, aus dieser ergab sich eine Zahllast für das Unternehmen in Höhe von ca. 15 Mio. Euro. Im Jahr 2006 meldete das Unternehmen Insolvenz an.

Der 1. Strafsenat des BGH kritisierte (wieder einmal!) die Höhe der Freiheitsstrafe als zu niedrig. Nach seiner Ansicht hat das Landgericht Frankfurt zu Unrecht nur eine "einfache" Steuerhinterziehung (Strafrahmen: Geldstrafe bis 5 Jahre) angenommen, es hätte vielmehr von einem "besonders schweren Fall" der Steuerhinterziehung (Strafrahmen: sechs Monate bis 10 Jahre) ausgehen müssen. Der BGH hat das Verfahren an eine andere(!) Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Frankfurt zurückgegeben, damit diese, unter Berücksichtigung der Ansichten des BGH, neur über die Strafhöhe entscheidet.

Schweizer Banken befürchten Vermögensabflüsse von über hundert Millarden Euro

Nach Presseberichten befürchten die Schweizer Banken in Folge der vermehrten Angriffe auf das Schweizer Bankgeheimnis einen Vermögensabfluss im Umfang von mehr als hundert Milliarden Euro in den nächsten Jahren. Einzelne (Groß)Banken müssten wohl Abflüsse von 15 bis 30 Milliarden Euro verkraften.

Insgesamt würden in der Schweiz Vermögenswerte im Umfang von mehr als 2 Billionen Franken (ca. 1,7 Billionen Euro) liegen. Allein 800 Milliarden Franken (ca. 660 Milliarden Euro) aus dieser Summe sollen *Schwarzgelder* von Kunden aus Kontinentaleuropa darstellen.

Zuschätzung bei mangelhafter Kassenführung zulässig

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Zuschätzungen auf der Basis von Zeitreihenvergleichen zulässig sind, wenn die Führung der Kasse/des Kassenbuchs nicht ordnungsgemäß ist.

Im vorliegenden Fall verwarf das Finanzamt die (Kassen)Buchführung eines Gastwirts, da dieser (nachweislich) nicht alle Barumsätze in seiner elektronischen Kasse erfasst hatte und zudem die Tagesendsummenbonds (Z-Bonds) nicht vollständig bzw. nicht datiert waren. Das Finanzamt schätzte dann den Umsatz und den Gewinn des Gastwirts auf Basis eines Zeitreihenvergleichs, der als Ausgangswert den Wareneinkauf zu Grunde legte.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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