Aktuelles zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers

Die Haftung des GmbH-Geschäftsführer für steuerliche Versäumnisse bei der GmbH sorgt immer wieder für Ungemach. Das Finanzgericht München hat kürzlich entschieden, dass ein im Handelsregister eingetragener Geschäftsführer (auch dann) haftet, wenn der vorherige, abberufene Geschäftsführer faktisch weiter die Geschäfte leitet. Der "offizielle" Geschäftsführer entgeht der Haftung nicht dadurch, dass tatsächlich der sogenannte "faktische Geschäftsführer" in der GmbH das Sagen hatte. Allein aufgrund seiner Eintragung im Handelsregister hat der "offizielle" Geschäftsführer für die Pflichtversäumnisse der GmbH einzustehen.

 

Erinnert werden kann in diesem Zusammenhang aber auch an die Haftung der Gesellschafter der GmbH, die einen ungeeigneten Geschäftsführer einsetzen. Ungeeigent meint in diesem Zusammenhang, dass der Geschäftsführer aufgrund des Vorliegens eines Ausschlusskriteriums im Sinne des § 6 Abs. 2 GmbHG (z.B. Vorstrafen von über 1 Jahr).

BFH: Nachweispflichten bei Bewirtungsaufwendungen über EUR 150

Zu einem "Dauerbrenner"  im deutschen Steuerrecht, nämlich der Absetzbarkeit von Geschäftsessen, hat sich kürzlich (wieder einmal) der BFH geäußert und Folgendes festgehalten:

+Bei einer Bewirtung in einer Gaststätte ist zwingend eine Rechnung vorzulegen - ein selbst erstellter Belege (sog. Eigenbeleg) oder nur eine EC-/Kreditkartenabrechnung sind bei einer Gaststättenbewirtung nicht ausreichend.

+Liegt der Gesamtbetrag der Bewirtungskosten in der Gaststätte über EUR 150,-- (früher: DM 200), so muss zusätzlich (neben den Angabe über Teilnehmer und Anlass der Bewirtung) der Name der bewirtenden Person/des Einladenden auf der Rechnung vermerkt sein und dieser Vermerk muss von dem Gaststätteninhaber oder seinen Bevollmächtigten vorgenommen werden.

USA zahlen 104 Mio. US-Dollar Belohnung an Datendieb

Die US-Finanzverwaltung hat zugesagt, einem Datendieb eine Belohnung von 104 Mio. US-Dollar zu zahlen!

 

Der ehemalige UBS-Banker hatte in 2007 den amerikanischen Steuerbehörden entscheidende Hinweise auf "Unregelmäßigkeiten" im Off-Shore-Geschäft der UBS gegeben. Das hatte zur Folge, dass die Steuerbehörden ein Verfahren gegen die UBS einleiteten, welches mit einem Vergleich beendet wurde, in dessen Rahmen die UBS 780 Mio. US-Dollar zahlte. Ferner handelten die USA ein neues Steuerabkommen mit der Schweiz aus und erzwangen, trotz Schweizer Bankgeheimnis, die Herausgabe von (amerikanischen) Kundendaten.

Als weitere, aus ihrer Sicht positive, Folge sehen die US-Steuerbehörden den Umstand an, dass sich seitdem ca. 35.000 US-Steuerpflichtige freiwillig bei den Steuerbehörden gemeldet haben und etwa 5 Milliarden US-Dollar an Steuern nachgezhalten haben.

Steuerhinterzieher müssen schnell handeln: Finanzämter in NRW prüfen strafbefreiende Selbstanzeigen schärfer!

Finanzämter in Nordrhein-Westfalen zeigen sich zunehmend kritisch, was die Wirksamkeit von strafbefreienden Selbstanzeigen nach dem Ankauf von "Steuer-CDs" angeht. Es sind nunmehr Fälle bekannt geworden, in denen die Finanzämter strafbefreiende Selbstanzeigen "zurückgewiesen" haben, weil die Steuerhinterziehung bereits entdeckt war und der Steuerhinterzieher die Tatendeckung kannte oder damit rechnete. Konkret soll es sich dabei um Kunden der Credit Suisse Life Bermuda Ltd. handeln, welche Versicherungsmäntel zur Verschleierung von Kapitalerträgen benutzt haben sollen. Nach Ansicht der Finanzverwaltung war den Steuerhinterziehern aufgrund Berichte in den Medien spätestens ab dem 11. Juli 2012 bekannt, dass die Steuerfahndung über entsprechende Daten-CDs verfügte.

 

Es zeigt sich erneut, dass unsere Empfehlung, dass sich potentielle Betroffene schnellstmöglich von einem Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafverteidiger beraten lassen sollten, berechtigt ist.

 

Hintergrund:

Eine strafbefreiende Selbstanzeige entfaltet dann keine Strafbefreiung, wenn ein sogenannter "Sperrgrund" eingetreten ist.

 

 

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Steuerabkommen mit der Schweiz vor dem Aus!

Laut Zeitungsberichten sind nunmehr doch alle SPD-regierten Bundesländer einig in der Ablehnung des Steuerabkommens mit der Schweiz. Bei einer Telefonkonferenz der SPD-Führungsspitzen haben sich gezeigt, dass es keine "Wackelkandidaten" mehr gebe. In den letzten Wochen war spekuliert worden, ob die SPD-regierten Bundesländer Hamburg, Baden-Württemberg und Berlin nicht doch dem Abkommen zustimmen - diese Überlegungen sind nun aber wohl vom Tisch.

 

Hintergrund:

Das Steuerabkommen mit der Schweiz muss auch im Bundesrat genehmigt werden, dort hat die CDU/CSU-FDP-Koaltion jedoch keine Mehrheit. Daher können die SPD-regierten Bundesländer das Abkommen im Bundesrat scheitern lassen, wenn sie ihre Zustimmung verweigern.

Hunderte von Selbstanzeigen nach Kauf von "Steuer-CD"

In den letzen beiden Wochen haben sich laut Presseberichten Hunderte von Steuerpflichtige bei den Finanzämtern gemeldet, um bisher nicht erklärte Einkünfte nachzuerklären und damit einer möglichen Strafverfolgung/Strafe zu entgehen. Die Finanzämter sämtlicher Bundesländer hätten einen starken Anstieg von strafbefreienden Selbstanzeigen verzeichnet.

 

Nach § 371 der Abgabenordnung führt die Abgabe einer Selbstanzeige zur Strafbefreiung, wenn die Selbstanzeige ordnungsgemäß (insbesondere vollständig) ist und die Steuern fristgemäß nachgezahlt werden. Die inhaltlichen Anforderungen an eine Selbstanzeige sind seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2011 sehr streng - es wird daher dringend empfohlen, sich vor der Abgabe einer solchen Erklärung von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten zu lassen.

 

Sehr gerne stehen Ihnen unsere Fachanwälte für Steuerrecht für eine weiterführende Beratung zur Verfügung!

Steuerfahndung NRW wertet Daten-CD aus+++Erreichbarkeit unserer Anwälte im Notfall

Wie bereits vermeldet hat die Steuerfahndung in NRW kürzlich für fast EUR 9 Mio. Daten-CDs gekauft. Die Steuerfahndung wird diese CDs in den nächsten Tagen auswerten und dann entsprechende Ermittlungsverfahren einleiten. BEVOR ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, haben Betroffene noch die Möglichkeit, Strafbefreiung im Wege einer strafbefreienden Selbstanzeige zu erlangen.

Für eilige Beratungen über das Wochenende haben wir einen telefonischen Notdienst eingerichtet, unter dessen Nummer Sie uns erreichen können:



0172-2598020



Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wir beraten Sie gerne und umgehend.

Auch die Kontaktaufnahme über diese Nummer ist vom Anwaltsgeheimnis geschützt!

Steuerfahndung NRW kauft erneut Daten-CD --- diesmal UBS betroffen?

Die Steuerfahndung NRW hat nach Presseberichten erneut eine CD mit Daten deutscher Kunden bei Schweizer Banken erworben. Diesmal soll es sich um Kunden der Bank UBS AG handeln. Die CD soll auch Daten über Stiftungen enthalten, die von deutschen Steuerpflichtigen benutzt wurden, um Steuern zu hinterziehen. Die UBS AG hat unterdessen mitgeteilt, dass ihre Datensysteme sehr gut geschützt seien und ein unbemerktes Kopieren von Daten gegenwärtig fast unmöglich sei. Der Bank lägen keine Erkenntnisse vor, Opfer eines Datendiebstahls geworden zu sein.

 

Wir empfehlen allen potentiell Betroffenen sich von einem Rechtsanwalt, der auch zugleich über die Qualifikation eines Fachanwalt für Steuerrecht verfügt, über mögliche Gegenmaßnahme beraten zu lassen. Hierunter ist insbesondere die Möglichkeit der Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige zu verstehen.

Geschäftsführer haftet im Grundsatz nicht gegenüber Dritten für von der GmbH verursachte Schäden

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshof beschäftigt sich mit der Frage, ob ein GmbH-Geschäftsführer von Dritten persönlich haftbar gemacht werden kann, wenn diesen aufgrund (rechtswidrigen) "Verhaltens" der GmbH Schäden entstanden sind. Im vorliegenden Fall wurde der Geschäftsführer einer Gesellschaft, welche einer anderen Gesellschaft zwecks "Aufblähung" des Umsatzes und Beschaffung von Liquidität Scheinrechnungen gestellt hatte, auf die Zahlung 10 Mio. Euro verklagt.

Allein aus der Stellung als Geschäftsführer einer GmbH bzw. Mitglied des Vorstands einer Aktiengesellschaft ergibt sich keine Garantenpflicht gegenüber außenstehenden Dritten, eine Schädigung ihres Vermögens zu verhindern. Die Pflichten aus der Organstellung zur ordnungsgemäßen Führung der Geschäfte der Gesellschaft aus § 43 Abs. 1 GmbHG, § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG, zu denen auch die Pflicht gehört, für die Rechtmäßigkeit des Handelns der Gesellschaft Sorge zu tragen, bestehen grundsätzlich nur dieser gegenüber und lassen bei ihrer Verletzung Schadensersatzansprüche grundsätzlich nur der Gesellschaft entstehen.

EuGH: Vorsteuerabzung trotz vorrübergehende private Verwendung/Umgestaltung eines Wirtschaftsguts des Betriebsvermögens

Der EuGH hat auf eine Vorlagefrage aus den Niederlanden entschieden, dass es nicht umsatzsteuerschädlich ist, wenn ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögen vorrübergehend für private Zwecke genutzt wird.

Ferner ist bleibt das Recht auf auf Vorsteuerabzug für Ausgaben für dauerhafte Umgestaltungen auch dann erhalten, wenn die Umgestaltungen im Hinblick auf diese vorübergehende private Verwendung durchgeführt wurden, und dass ferner dieses Abzugsrecht unabhängig davon besteht, ob dem Steuerpflichtigen beim Erwerb des Investitionsgutes, an dem die Umgestaltungen vorgenommen wurden, Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt und ob diese Mehrwertsteuer von ihm abgezogen wurde.

106 Milliarden Euro an "verlorener" Umsatzsteuer: EU-Kommission plant Schnellreaktion gegen Umsatzsteuerbetrug

Im Jahr 2006 hat eine Untersuchung ergeben, dass EU-weit jährlich ca. 106 Milliarden Euro an Umsatzsteuer den Eu-Staaten "verloren" gehen. Ein nicht unerheblicher Teil dieses "Verlustes" dürfte auf Umsatzsteuerhinterziehung zurück zu führen sein. So verursachte allein ein betrügerischer Handel mit Emissionszertifikaten zwischen Juni 2008 und Dezember 2009 einen Steuerausfall von 5 Milliarden Euro.

 

Die EU-Kommission hat daher vorgeschlagen, einen sogenannten Schnellreaktionsmechanismus (SRM) einzuführen. Der Mechanismus soll es ermöglichen, innerhalb von kürzester Zeit Gegenmaßnahme auf Verwaltungsebene einzuführen, falls ein entsprechender Umsatzsteuerbetrug erkannt oder vermutet wird. Die bisherigen Reaktionsmechanismen benötigten teilweise bis zum 12 Monate, um wirksam zu werden. Nunmehr sollen zwischen Antrag (eine EU-Staates) und Genehmigung der Sofortmaßnahme (durch die EU-Kommission) nicht mehr als 4 Wochen vergehen.

Steuervermeidung global: Bis zu 32 Billionen Dollar in Steueroasen

Nach einer aktuellen Untersuchung eines ehemaligen Managers der internationalen Unternehmensberatung McKinsey sind in Steueroasen wie Liechtenstein, Caymann-Inseln oder Jersey Vermögenswerte im Umfang von 21 bis 32 Billionen US-Dollar "geparkt". Für die Studie verwendete der Autor nach eigenen Angaben Daten der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds (IWF), der Vereinten Nationen und der nationalen Zentralbanken. So sollen allein auf den Caymans ca. 1,5 Billionen US-Dollar angelegt sein. Eigentümer der Vermögen sind ca. 10 Millionen Personen aus der ganzen Welt.

 

Die Studie dürfte insbesondere den USA gelegen kommen, die vor kurzem ein Gesetz beschlossen haben, nach welchem alle nicht in den USA ansässigen Banken/Finanzinstitute der US-Finanzverwaltung Auskunft über Konten, Depots etc. von US-Staatsbürgern erteilen müssen (Foreign Account Tax Compliance Act, FATCA).

Internationaler Informationsaustausch: Art. 26 OECD-Musterabkommen geändert!

Das OECD-Musterabkommen zur Doppelbesteuerung ist das Vorbild für die meisten zwischenstaatlichen Doppelbesteuerungsabkommen. Die dortigen Regelungen gelten insbesondere als Richtschnur was den internationalen Informationsaustausch zwischen den Finanzverwaltungen der einzelnen Staaten betrifft - die OECD versteht sich hier als "Vorkämpfer" für Transparenz und gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche.

 

Am 17.07.2012 hat die OECD nunmehr den Artikel 26 des Musterabkommens und die Kommentierung zu diesem Artikel geändert und modernisiert. So erlaubt Art. 26 nunmehr ausdrücklich Gruppenanfragen. Bei Gruppengesuchen müssen die betroffenen Personen durch spezifische Suchkriterien identifiziert werden. Sogenannte Fishing Expeditions, also Gesuche ohne konkrete Anhaltspunkte, bleiben ausdrücklich verboten.

NRW: Zahl der Selbstanzeigen im Juli stark angestiegen+++2 Daten-CDs angekauft

Nach einer Mitteilung des Finanzministeriums von Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der strafbefreienden Selbstanzeigen nach § 371 AO im Juli im Vergleich zu den Vormonate stark angestiegen. Das Finanzminsterium führt dies unter anderem darauf zurück, dass bekannt geworden ist, dass das Land NRW in den letzten Wochen zwei CDs mit (Schweizer) Bankdaten deutschen Kunden angekauft hat.

 

Die Ratifizierung des Steuerabkommens mit der Schweiz wird unterdessen immer unwahrscheinlicher: Zum wiederholten Male äußerte die SPD (-Bundestagsfraktion) extrem kritisch zum Steuerabkommen (Abkommen gehört "in die Tonne", Schäuble geht es nur noch um Gesichtwahrung) und betonte, dass eine Zustimmung zu dem Abkommen in der vorliegenden Fassung nicht in Frage kommt. Nachdem die SPD das Steuerabkommen seit Monaten bei jeder sich bietenden Gelegenheit kritisiert hat und ihre Ablehnung angekündigt hat, dürfte es für die SPD politisch sehr schwierig sein, von dieser ablehnenden Position wieder abzurücken.

NRW: Ankauf von Daten-CDs trotz Unterzeichnung des Steuerabekommens mit der Schweiz zulässig

Das Finanzministerium von Nordrhein-Westfalen hat betont, dass nach seiner Ansicht der Ankauf von sogenannten Daten-CDs sowohl derzeit als auch nach Zustimmung des Bundestages zu dem Steuerabkommen mit der Schweiz zulässig ist. Die Schweiz hatte gerügt, dass NRW vor kurzer Zeit wieder eine CD mit Bankdaten deutscher Kunden angekauft hatte und auf das bereits unterzeichnete, aber noch nicht ratifizierte Steuerabkommen hingewiesen.

Das Finanzministerium NRW wies dies zurück und teilte mit, dass auch nach der Ratifizierung des Steuerabkommens der Ankauf von Daten-CDs zulässig sei, das das Abkommen Deutschland nur untersage sich "aktiv" um den Ankauf von solchen Daten-CDs zu bemühen. Würden jedoch Daten-CDs den Finanzämter angeboten und die Finanzämter würden die CDs ankaufen, so sei dies kein "aktives Bemühen" im Sinne des Steuerabkommens und daher weiterhin zulässig.

Steuerfahndung forscht nach Bermuda-Policen+++Credit Suisse rät Kunden zur anwaltlichen Beratung

Die Steuerfahndung ist auf der Suche nach bis zu 7.000 Kunden der Credit Suisse, die sich sogenannter Versicherungsmänteln ("insurance wrapper") bedient haben, um Steuer zu sparen. Die Steuerfahndung laut Zeitungsberichten durch ein Versehen eines Bankmitarbeiters an eine Vielzahl von Daten solcher Credit Suisse Kunden gelangt. Ein Bankmitarbeiter habe aufgrund einer falsch verstandenen Frage des Finanzamtes der Steuerfahndung einen umfassenden Datensatz über deutschen Kunden mit "Bermuda-Versicherungen" geschickt.

 

Die Steuerfahndung hat den Datensatz über Monate ausgewertet und damit begonnen, die deutschen Kunden anzuschreiben. Verklausuliert enthält das Schreiben die Mitteilung der Steuerfahndung, dass bisher noch kein Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen eingeleitet worden ist und dieser nunmerh die Möglichkeit erhält, innerhalb von 4 Wochen selber die erforderlichen Daten mitzuteilen - bevor die Steuerfahndung selber (im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens) tätig wird.

 

Empfänger solcher Schreiben sollten sich daher sofort mit einem Fachanwalt für Steuerrecht in Verbindung setzen, um ihre steuerliche Situation prüfen zu lassen und evtl. Verteidigungsstrategien zu entwickeln. Nach Zeitungsberichten empfiehlt nunmehr auch die Credit Suisse ihren Kunden sich anwaltliche Hilfe zu suchen.

Razzia bei Credit-Suisse-Kunden+++Bank rät Kunden, externe Steuerexperten beizuziehen und Steuersituation prüfen zu lassen

Die Steuerfahndung hat gestern im gesamten Bundesgebiet Hausdurchsuchungen bei deutschen Kunden der Credit Suisse vorgenommen. Die Steuerfahndung vermutet, dass deutsche Steuerpflichtige unter Verwendung von von der Credit Suisse angebotenenen Versicherungsmodellen Milliardenbeträge am Fiskus vorbei geschleust haben. Gegenüber der Zeitung *Handelsblatt* soll der Bankspreche Marc Dorsch erklärt haben, dass die Bank deutschen Kunden zur Beiziehung von Steuerexperten geraten habe, welche insbesondere prüfen sollten, ob (noch) eine strafbefreiende Selbstanzeige in Betracht kommt.

Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist allerdings nur solange möglich, wie noch keine Durchsuchung stattgefunden hat. Ist bereits eine Durchsuchung erfolgt, so müssen andere Wege beschritten werden - gerne beraten wir Sie, um diese Wege bestmöglich für Sie zu gestalten.

 

 

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BGH verschärft Rechtsprechung zur Bankrott-Strafbarkeit des GmbH-Geschäftsführers

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 15.05.2012 seine jahrzehntelange, ständige Rechtsprechung zur Bankrott-Strafbarkeit des GmbH-Geschäftsführer aufgegeben - und verschärft. Die Rechtsprechung des BGH zu dieser Strafvorschrift geht zurück bis zu einem Urteil des Reichsgerichts im Jahre 1909.

 

Nach der bisher geltenden Rechtsprechung setzte Strafbarkeit des GmbH-Geschäftsführers wegen Bankrotts (§ 283 StGB) voraus, dass der Geschäftsführer die anstößigen Handlungen (zumindest) auch im Interesse der Gesellschaft vornimmt - und nicht allein im eigenen Interesse (z.B. weil er sich kurz vor der Insolvenz der Gesellschaft noch selber *schnell* bereichern will). Diese Einschränkung fällt nach der neue Rechtsprechung des BGH nunmehr weg - auch der Geschäftsführer, der sich mit seinen Handlungen im Zeitpunkt der Krise der Gesellschaft ausschließlich selbst bereichern will, macht sich des Bankrotts strafbar.

 

 

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Urteil:Steuerfahndung darf mit Steuernachzahlung über EUR 800.000 "drohen"

Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat in einem Urteil festgestellt, dass die Steuerfahndung eine größzügigen Schätzungspielraum hat. In dem vorliegenden Fall hatte die Steuerfahndung gegenüber einem Steuerpflichtigen zuerst Mehrsteuern von EUR 800.000 angekündigt/geschätzt, später verringerte die Steuerfahndung sukzessive seine Schätzung bis schlussendlich auf EUR 177.000. Letztere Zahl wurde im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung "angeboten". Nachdem eine tatsächliche Einigung nicht zu Stande kam, wurden Steuerbescheide über Steuernachforderungen über ca. EUR 400.000 erlassen. Später entschied das Finanzgericht, dass Steuernachzahlungen in Höhe von EUR 225.000 fällig sind. Die Schätzungsweise der Steuerfahndung ließ das Finanzgericht (noch) durchgehen.

 

 

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EU-Kommission plant umfassenden Angriff gegen Steuerhinterziehung und Steueroasen

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Finanznot in fast alle EU-Staaten hat die EU-Kommission mitgeteilt, dass sie einen umfassenden Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steueroasen plant. Unter anderem folgende Maßnahmen will die EU-Kommission den EU-Mitgliedsstaaten vorschlagen bzw. vorschreiben: Mindeststrafen für Steuervergehen, eine grenzübergreifende Steuer-Identifikationsnummer, eine EU-Charta für Steuerpflichtige und schärfere gemeinsame Maßnahmen gegen Steueroasen.

Grundsätzlich will die EU-Kommission auch die Verbesserung der Steuerverwaltung in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten anstoßen und länderspezifisch Unterstützung anbieten. Den Umfang der Schattenwirtschaft (*Schwarzarbeit, Schwarzumsätze* etc.) in der EU schätzt die EU-Kommission auf 2 Billionen EUR pro Jahr.

 

 

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Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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