BGH bestätigt 50.000- bzw. 100.000-EURO-Grenze bei Steuerhinterziehung in großem Ausmaß

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich in einem Beschluss bestätigt, dass er an seiner Rechtsprechung zum Vorliegen einer Steuerhinterziehung in großem Ausmaß (§ 370 Abs. 3 Nr. 1 AO) festhält:
Liegt der Hinterziehungsbetrag bei einer Tat über 50.000 EUR (bei Steuererstattungen z.B. Auszahlung Vorsteuer) bzw. bei 100.000 EUR (bei Verschweigen steuerlich erheblicher Tatsachen z.B. Abgabe falscher Einkommensteuererklärung), so indiziert dies das Vorliegen einer Steuerhinterziehung in großem Ausmaß. Die Strafandrohung liegt dann im Gegensatz zur *einfachen* Steuerhinterziehung bei Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

BFH: Verwertung von Feststellungen eines Strafurteils durch das FG

Der Bundesfinanzhof hält es grundsätzlich für zulässigt, dass ein Finanzgericht seiner Entscheidung die Feststellungen eines Strafgerichts zu Grunde legt, ohne über diese Feststellungen selbst nochmal Beweis erhoben zu haben. Nach Ansicht des BFH darf sich das Finanzgericht an dem Urteil des Strafgerichts orientieren soweit nicht der Steuerpflichtige subtantiierte Einwendungen gegen das Strafurteil bzw. die dortigen Feststellungen vorbringt und diese ggfls. beweist.

FG Köln: Verwendung angekaufter *Steuersünder-CD zulässig

Das Finanzgericht Köln hat in einer Eilentscheidung vom Dezember 2010 entschieden, dass die Finanzämter sich auf Erkenntnisse die sie anhand einer angekauften *Steuersünder-CD* gewonnen haben, stüzten dürfen.

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BGH: Getrennt- oder Zusammenveranlagung bei Steuerhinterziehung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein bisher getrennt zur Einkommensteuer veranlagter Steuerhinterzieher sich hinsichtlich des Umfangs der hinterzogenen Steuer nicht darauf berufen kann, dass er im Falle der Abgabe einer Einkommensteuererklärung die Zusammenveranlagung mit seinem Ehepartner gewählt hätte. Im Falle der Nichtabgabe von Steuererklärungen kann sich ein Straftäter nicht auf ein hypothetisches Verhalten eines Dritten (hier: Zustimmung zur Zusammenveranlagung) berufen, soweit es um die Bestimmung des Eintritts des Taterfolges betrifft. Dies gilt insbesondere dann, wenn nicht ersichtlich ist, dass der Dritte rechtlich zu dem Verhalten verpflichtet gewesen wäre.

Beschluss des 1. Strafsenats vom 14.4.2011 - 1 StR 112/11 -

Neuregelung zur strafbefreienden Selbstanzeige (§ 371 AO) in Kraft ! ! !

Die Neufassung der strafbefreienden Selbstanzeige (§ 371 AO) ist am 02.05.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und daher seit dem 03.05.2011 in Kraft!

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Bundesrat stimmt Neufassung der strafbefreienden Selbstanzeige zu

Der Bundesrat hat der Neufassung der strafbefreienden Selbstanzeige zugestimmt. Damit steht dem Inkraftreten der Neufassung nichts mehr im Wege.
Wie bereits an dieser Stelle mehrfach berichtet, wird sich aufgrund der Neufassung das bisherige Recht der strafbefreienden Selbstanzeige erheblich ändern/verkomplizieren.

Schweizer Großbank einigt sich mit deutscher Steuerfahndung auf *Strafzahlung* in Höhe von 50 Millionen Euro

Laut Presseberichten hat sich die Schweizer Großbank Julius Bär mit der deutschen Steuerfahndung auf eine *Strafzahlung* in Höhe von 50 Millionen Euro geeinigt. Mit der Zahlung werden die Ermittlungen gegen die Bank bzw. Mitarbeiter der Bank wegen Mittäterschaft oder Beihilfe zur Steuerhinterziehung deutscher Kunden eingestellt. Diese Einstellung bezieht sich jedoch nur auf die Vergangenheit und gilt nicht für die deutschen Kunden selbst.

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LG Koblenz verurteilt Steuerhinterzieher zu hohen Haft- und Geldstrafen

Wie die Oberfinanzdirektion Koblenz mitteilt hat das Landgericht Koblenz kürzlich ein Unternehmerehepaar wegen Steuerhinterziehung zu hohen Haft- und Geldstrafen verurteilt. Das Ehepaar war angeklagt in den Jahren 2003 bis 2008 Steuern in Höhe von ca. 4 Mio Euro hinterzogen zu haben. Der Ehemann wurde zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten sowie der Zahlung einer Geldstrafe von 900.000 EUro verurteilt. Die Ehefrau wurde zu einer Haftstrafe von 2 Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von 500.000 Euro verurteilt. Nur der Umstand, dass die Eheleute die hinterzogenen Steuer nachgezahlt haben und jeweils ein volles Geständnis abgelegt haben, habe diese vor einer noch höheren Strafe bewahrt.

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BGH bleibt bei Umsatzsteuerhinterziehung auf harter Linie

Der Bundesgerichtshof bleibt bei seiner harten Linie im Steuerstrafrecht: In einer kürzlich entschiedenen Revision hat der 1. Strafsenat bekräftigt, dass ein Händler, der sich bewußt ist, dass er in ein *Umsatzsteuerkarussell* intergriert wurde, den Anspruch auf eine Vorsteuerabzug verliert, weil diesbezüglich nicht als Unternehmer im Sinne des § 15 UStG anzusehen ist. Macht er trotzdem entsprechende Vorsteueransprüche geltend, so begeht er eine Steuerhinterziehung! Der BGH wies ausdrücklich die Ansicht der Angeklagten zurück, dass in letzter Zeit Urteile des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Umsatzsteuerrecht ergangen seien, die eine abweichende steuerliche Würdigung dieser Sachverhalte zuliessen und daher einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung entgegenstehen würden.

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NEU: Verluste ausländischer Tochtergesellschaften im Inland verrechenbar

Das Bundesfinanzministerium hat mit Erlass vom 28. März 2011 verfügt, dass ausländische Tochtergesellschaften mit inländischen Muttergesellschaften eine steuerliche Organschaft bilden können. Somit können die Verluste ausländischer Tochtergesellschaften mit den Gewinnen inländischer Muttergesellschaften verrechnet werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Ort der Geschäftsleitung der ausländische Tochtergesellschaft in Deutschland liegt.

Bundesministerium der Finanzen, 28. März 2011, IV C 2 - S 2770/09/10001 (DOK 2011/0250044)

Fondsbeteiligungen: Anlegern drohen Rückzahlungsansprüche

Der BGH hat heute in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Insolvenzverwalter von Beteiligungsfonds unter bestimmten Bedigungen von den Anlegern die Rückzahlung von Ausschüttungen verlangen dürfen.

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Schadensersatz bei Finanzwetten: Schwere Niederlage der Banken vor BGH

Der Bundesgerichtshof hat heute ein Grundsatzurteil zu den Beratungspflichten von Banken beim Abschluss von Swap-Geschäften gefällt. Nach dem Urteil muss eine deutsche Bank einem Mittelständler ca. EUR 514.000,-- an erlittenem Vermögensverlust aus einem Zinssatz-Swap-Geschäft ersetzen.

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Bundestag beschließt Änderung der strafbefreienden Selbstanzeige ! ! !

Der Deutsche Bundestag hat die Änderung der Vorschrift über die strafbefreiende Selbstanzeige, § 371 AO, beschlossen!
Es handelt sich um die bedeutendste Änderung im Steuerstrafrecht in den letzten 30 Jahren.

Die neue Gesetzesformulierung wird zu weitreichenden Änderungen in der bisherigen praktischen Durchführung von strafbefreienden Selbstanzeigen führen: Die Neuregelungen verschärfen nicht nur die Anforderungen an einer wirksame strafbefreiende Selbstanzeigen, sondern sie verkomplizieren diese auch unnötig. Ein steuerlicher/juristischer Laie kann daher nur davor gewarnt werden, ohne voherige Beratung eine strafbefreiende Selbstanzeige abzugeben - die Gefahr, dass diese Erklärung unwirksam ist, ist enorm!

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EU: Neue Amtshilferichtlinie veröffentlicht

Die neue Amtshilferichtlinie (2011/16/EU) der EU (vgl. unsere Mitteilung vom 07.12.2010) ist heute im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und ist damit ab heute in Kraft. Wie bereits an dieser Stelle mitgeteilt, geht die Richtlinie in einigen Teilen über den international üblichen Umfang der Amtshilfe/Informationsaustausch hinaus.

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FG Köln zu Briefkastengesellschaft auf Bermudas

Das Finanzgericht Köln (FG Köln) hat den Antrag einer Gesellschaft mit Sitz auf den Bermudas auf Vergütung Umsatzsteuer in Höhe von ca. EUR 400.000,-- abschlägig beschieden. Voraussetzung für die Gewährung einer Umsatzsteuervergütung ist bei Gesellschaften mit Sitz im Ausland die Vorlage einer sogenannten Unternehmerbescheinigung. Die Unternehmerbescheinigung sollte von der Finanzbehörde am Sitz der Gesellschaft ausgestellt sein und bestätigen, dass die Gesellschaft dort als Unternehmer (steuerlich) registriert ist.

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BFH: Niederlassungsleiter einer britischen Ltd. haftet für Steuerschulden persönlich

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Leiter einer deutschen Betriebsstätte/ unselbständigen Niederlassung einer britischen Ltd. für Steuerschulden der Niederlassung persönlich in Anspruch genommen werden kann. Das Finanzamt muss sich nicht an den britischen Geschäftsführer/Direktor halten.

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Erhöhter Beratungsbedarf bei strafbefreiender Selbstanzeige aufgrund Verzögerung bei Gesetzesänderung

Nach einer Expertenanhörung im Bundestag hat der für die Neufassung zuständige Finanzausschuss beschlossen, dass weitere Beratungen über die Neufassung der strafbefreienden Selbstanzeige nötig sind. Die Expertenanhörung habe gezeigt, dass der Wortlaut der geplanten Neufassung viele Fragen bzw. mögliche Probleme aufwerfe. Der Bundestag wird daher in absehbarer Zeit noch nicht über die Gesetzesänderung beschließen können. Dieser *Schwebezustand* macht die aktuelle Beratung von Steuerpflichtigen die jetzt eine strafbefreiende Selbstanzeige abgeben möchten noch aufwendiger und anspruchsvoller.

Expertenanhörung im Bundestag zur Änderung der strafbefreienden Selbstanzeige

In der gestrigen Expertenanhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestages hat die Mehrzahl der Experten keine grundsätzlichen Einwände gegen einen Sonderzuschlag erhoben. Allerdings bereiten den Experten die Details des geplanten Zuschlags Kopfzerbrechen.

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Schweiz: Voraussetzungen für Informationsaustausch werden gemildert

Die Schweizer Finanzverwaltung hat die Voraussetzungen für die Erteilung von steuerlichen Information an ausländische Finanzbehörden leicht abgemildert. Das bedeutet es wird für ausländische Staaten, also z.B. Deutschland, leichter, an Informationen aus der Schweiz zu gelangen.

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BGH: Kenntnis der Finanzämter bewahrt Steuerhinterzieher nicht vor Strafe

Der Bundesgerichtshof (-BGH-) hat in einem heute veröffentlichten Grundsatzurteil wieder einmal das Steuerstrafrecht *verschärft*!

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Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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